Warum muss eine "Warensendung" offen verschickt werden?

7 Antworten

Eine Warensendung enthält Ware und maximal Rechnung/Lieferschein. Offen sollte sie sein, damit es überprüfbar bleibt, dass die Warensendung diese Bedingungen erfüllt.

Die verbilligte Warensendung ist offen zu verschicken, denn so wird u.a bei der Prüfung weniger Zeit gebraucht.

In eine Warensendung darf eben auch nur eine Ware rein, zum Beispiel kein persönliches Schreiben.

Das ist deshalb, weil Warensendungen gegenüber anderen Post-Produkten verbilligt sind.

Verstanden?

Weil für eine Warensendung strenge Bestimmungen gelten. Da darf z.B. kein persönliches Anschreiben etc. enthalten sein.

Da die Warensendungen deutlich günstiger sind, hat die Post ein berechtigtes Interesse daran, diese Bestimmungen durchzusetzen und mit Stichproben zu prüfen.

Ist eher ein theoretischer Fall: aber wenn so ein Postmann mal misstrauisch werden sollte (und die Zeit dazu hat), kann er durchaus mal "reingucken" (oder wenn er mal wissen will, was da für "schweinische" Inhalte bei dem ihm bekannten Empfänger drin sein könnten ...).

Oft kann man ja schon von außen (durch Fühlen) merken, dass es sich beim Inhalt eigentlich nicht um ein "Druckerzeugnis" handeln könnte. Und dann soll der Postmann halt mal eben schnell reinsehen können, ob es damit seine Richtigkeit hat, mit der (verbilligten) "Büchersendung" ... Kann Einiges kosten (meines Wissens aber nur das reguläre Strafporto von 2,55 Euro?).

Gibt dennoch viele geschickte Leute, die über ein kleines, altes (wertloses) Buch so immer ihre DVD's, CDs, u.Ä. geschmuggelt haben (darein gesteckt; na, Du weißt schon). Ist sicherlich auch so eine Art "Vokssport" in unserem Land.

Habe sogar schon mal von einem richtigen Händler eine CD bekommen, die er als "Büchersendung" verschickt hatte (ich hatte mich schon gewundert, warum die erst so spät angekommen ist ...(Büchersendungen dauern im Versand ja meist länger)).

Kann aber durchaus eine heiße Sache sein: es bleibt ein Risiko (auch wenn mir so was noch nicht passiert ist, dass da "Aufsehen" drum gemacht wurde)! Ich würde das nur machen, wenn ich mir ganz sicher bin, dass das kein Aufsehen weckt! (ich mache das daher eigentlich nie) (sonst passiert es noch, dass Dein Empfänger für Deine "Nachlässigkeit" (= Betrug) noch erhöhtes Strafporto zahlen muss. (Deine Freundin würde sich sicherlich "freuen"!).

Ich selbst musste mal "Strafporto" bezahlen, weil der Absender zu wenig frankiert hatte.

Machst Du so was bei einem Kunden, könntest Du bald einen Kunden weniger haben ....

Aber nach der kürzlich erfolgten Tariferhöhung der Post für Warensendungen lohnt es sich ja ohnehin kaum noch, dafür das Risiko einzugehen, zu "betrügen" ...