Darf ich als Kleinunternehmer einen Firmennamen wählen oder muss dieser mein Name sein?

9 Antworten

Auch wenn die Frage schon 7 Jahre alt ist so habe ich genau die gleiche Frage. 

Klar kann man als Firma einen freien Namen sich geben. 

Der Namenswahl sind allerdings einige Pfilchten unterlegen. 

So darf er zum Beispiel nicht für "verwirrung" sorgen oder muss zum Beispiel bei einer GmbH der Firmenname die Kürzel "mbH"  oder  "GmbH" tragen. 

Beim eingetragenden Kaufmann muss lautet das kürzel dann e.K (usw...) 

Die Frage ist allerdings, ob man auch als Kleinunternehmer einen Firmennamen tragen darf (Schließlich will man ja keine Firma gründen als Kleinunternehmer. 

Eine Firma ist erst dann gegründet, wenn man sich ind Handelsregister eingetragen hat und genau das wollen ja viele Kleinunternehmer nicht (müssen sie auch nicht bei einem kleineren Umsatz als 55.000€ im Jahr. 

Bei der Gewerbeanmeldung läuft das so ab: 

Im Gewerbescheinanmeldungformular gibt es ein Feld mit: "Firmennamen"

In dieses Feld trägst du als Keinunternehmer eigentlich nichts ein weil dein Vor und Nachname für Geschäftsaktivitäten genutzt wird. 

Du musst nach der Ausfüllung dieses Formulars dann noch die Gebühren von 20-50€ zahlen und Voila, du hast ein Gewerbe eröffnet. 

2-3 Wochen nach der Anmeldung bekommst du dann einen Brief nachhause geschickt, bei der du dir nun angeben kannst, wie dein Gewerbe geführt wird. 

Hier passiert der wichtigste Schritt, denn nun gibst du an, dass du unter dieser Grenze von 55.000€ liegst und somit dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen willst. 

Warum willst du dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen? 

1. Du musst keine doppelte Buchführung führen(einfach Quittungen sammeln reicht/ einfache Buchführung). 

2.Keine Umsatzsteuerberechnung beim Endkunden usw...

Der einzige Nachteil den Ihr habt ist, dass du auch keine Ansprüche von Steuer Vorzahlungen habt, dafür habt Ihr jedoch einen Preisvorteil von 19%, denn Ihr müsst die Steuern nicht dem Endkunden abtragen...

Also du hast die ganzen Probleme mit Steuern und Buchhaltung usw..  beseitigt, denn diese musst du sehr vereinfacht anfertigen... 

Die Frage ist also, ob jemand, der sich nicht in das Handelsregister eintragen lässt (trotzdem Gewerbeführender), sich einen Namen für seine Art Körperschaft geben darf, obwohl dieser ja keine Firma gegründet hat? 

Und genau das würde ich auch gerne wissen...! (: 

Ich hoffe, dieser alte Beitrag wird noch mal frisch und ich brauche kein neue Frage zu eröffnen... 

Vielen Dank im Voraus! 


fiabilite03  18.07.2015, 00:16

Danke für die Anmerkung!

PatrickLassan  17.07.2015, 09:34

Nur mal nebenbei: 'Kleinunternehmer' ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und hat nichts mit dem Firmennamen zu tun.

War heute in meinem Bilanzbuchhalter-Kurs. Hatten genau dieses Thema und es schaut so aus: Kleingewerbetreibende dürfen keinen Fantasienamen verwenden. Grundlage hierfür ist nicht die Gewerbeordnung sondern das HGB. Wer einen frei erfundenen Namen verwenden möchte muss sich als Kaufmann eintragen lassen (eK oder UG z.B.). Nachteil: Wer eingetragen ist unterliegt automatisch der vollen Buchführungspflicht wogegen Kleingewerbetreibende "nur" geeignete Aufzeichnungen führen müssen.

du hast wie meist zwei Möglichkeiten, entweder:

Fa. Max Mustermann

oder

Fa. "Ichbinselbständig"

und du kannst beides registrieren lassen, musst halt nur bei einem Firmennamen aufpassen, dass du nicht in Kollission mit einem bereits vorhanden gerätst


JuRaBooo 
Beitragsersteller
 15.06.2008, 22:02

Also ich hab mal geschaut, meinen Wunschnamen gibt es nirgens zu finden.

Muss ich den Name dann bei der Gewerbeanmeldung eintragen lassen?

Danke!

andreas48  15.06.2008, 22:04
@JuRaBooo

nu klar, Firmenname ud Inhaber müssen klar erkenntlich sein..

Ja. Frei wählbar, solange er nicht schon existiert. Dein Schriftwechsel muss dann den Firmennamen mit dem Zusatz "Inhaber:" + Vorname + Nachname haben. Wenn Du Deine Firma "McDonalds" nennst, ist es eine Frage der Zeit, bis Dir eine teuere Abmahnung ins Haus flattert. Muss nicht, sollte aber eingetragen werden.


gnat01  16.06.2008, 01:10

Firmenausschließlichkeit = Jede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich in der selben Gemeinde befinden

Eine Firmierung nur unter Firmenname geht denke ich nicht, da Du bei einer Personengesellschaft die haftende Person bist.

Also Du firmierst unter Firmenname und Realname.

Bsp. Fa. Ichtualleswasduwillst Max Mustermann.