Kann mir mein Firmenname geklaut werden, wenn ich keine Marke angemeldet habe?
Ich nutze gerade zwei zusammengestzte Wörtern, als Namen für meinen Online-Shop. Also auch als Internetadresse. Die Wörter existieren so zusammengestzt im normalen Sprachgebrauch nicht. Für den Fall, dass es wichtig ist. Derzeit bin ich noch Kleinunternehmer, somit ist mein privater Name der Firmenname.
Jetzt gibt es ein Geschäft, dass einen sehr ähnlichen Namen meines Online-Shops als Geschäftsnamen nutzt. Dieses Geschäft gibt es schon länger als meinen Online-Shop. Dieses Geschäft hat keine Marke eingetragen. Sobald meine Firma eine UG oder GmbH wird, würde ich den Namen des Shops auch als Unternehmensnamen eintragen und aus Kostengründen erst dann als Marke anmelden.
Mir wäre es am liebsten, wenn dieses Geschäft und mein Unternehmen friedlich coexistieren.
Kann es aber passieren, dass dieses Geschäft mich als Konkurrenten sieht und deshalb ihren Namen jetzt nachträglich als Marke einträgt? Müsste ich dann den Namen meines Shops ändern? Und kann ich dann meine Firma nicht nach dem Shop benennen? Kann mir sonst etwas passieren, das schlecht für mich ist? Wie sollte dich deiner (Ihrer) Meinung nach handeln?
Ich danke für Antworten und Ratschläge! :)
2 Antworten
Ich glaube kaum, dass du eine Marke für den Namen bekommen wirst. Für diese Fälle, in denen Kennzeichen Dritter, die zwar keinen formalen Markenschutz genießen, aber "zuerst da waren", gibt die sog. "bösgläubige Markenanmeldung". Dabei handelt es sich um ein absolutes Schutzhindernis, die zu einer Versagung der Eintragung führen muss. Wird die Marke dennoch eingetragen, kann sie nachträglich gelöscht werden.
Eine andere Frage ist dagegen, ob dir die Nutzung des Namens untersagt werden kann. Nach markenrechtlichen Bestimmungen ist für einen derartigen Unterlassungsanspruch erforderlich, dass Markenschutz (§ 4 MarkenG) besteht. Dieser wird durch Eintragung, Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit erlangt. Liegen die Voraussetzungen vor, kann dir auch der Betrieb des Handelsgewerbes unter der Firma, die das Kennzeichen enthält, untersagt werden. Ob eine Marke eingetragen werden kann, wenn der andere Shopbetreiber dies nur deswegen anstrebt, um dich zu "blockieren", oder ob er vielmehr dann seinerseits eine böswillige Markenanmeldung begeht, vermag ich nicht zu beurteilen. Feststeht aber auch, dass dir erstmal nachgewiesen werden muss, dass die Marke böswillig, also in Kenntnis des bereits bestehenden Shops, angemeldet wurde.
Wenn der andere Shopbetreiber sein Gewerbe unter dem Namen als Firma betreibt, kann dir ggf. die Nutzung des Namens als Firma nach § 37 HGB untersagt werden.
Urheberrechtlichen Schutz dürfte die Wortkombination nicht genießen.
Ich empfehle dir dann auf jeden Fall den Namen einzutragen beim Patentamt. Hole dir am besten einen Patentanwalt zur Seite. Theoretisch kann jeder deinen Namen nutzen sofern er nicht eingetragen ist.
Da ist gerade nicht das Geld da, um einen Patentanwalt zu bezahlen. Das heißt ich müsste noch ein, zwei Monate warten, bis ich das machen kann. Ist aber auch nicht schlimm, wenn die den Namen nutzen. Vor allem, da die vor mir den Namen genutzt haben. Die Hauptfrage ist nur, können die jetzt den Namen als Marke anmelden, weil sie nicht möchten, dass ich den Namen nutze und muss ich dann den Namen des Shops ändern, obwohl ich ihn schon genutzt habe, bevor die den Namen als Marke angemeldet haben?