Antwort
War heute in meinem Bilanzbuchhalter-Kurs. Hatten genau dieses Thema und es schaut so aus: Kleingewerbetreibende dürfen keinen Fantasienamen verwenden. Grundlage hierfür ist nicht die Gewerbeordnung sondern das HGB. Wer einen frei erfundenen Namen verwenden möchte muss sich als Kaufmann eintragen lassen (eK oder UG z.B.). Nachteil: Wer eingetragen ist unterliegt automatisch der vollen Buchführungspflicht wogegen Kleingewerbetreibende "nur" geeignete Aufzeichnungen führen müssen.