Darf ein Prokurist Mitarbeiter einstellen?

7 Antworten

In der Theorie darf das der Prokurist. In der Praxis wird das aber der Personalabteilung überlassen. Prokuristen sind in Firmen immer sehr hohe Angestellte und die haben genug zu tun. Die haben keine Zeit, um sich auch noch um Einstellungen zu kümmern. 

Ein Prokurist darf alle Handlungen vornehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. das Einstellen und Entlassen ist eine typische Tätigkeit in einem Unternehmen - ist also von der Prokura gedeckt.

Einzig so genannte Prinzipalgeschäfte (Einstellen/Wechsel des Geschäftsbetriebs, Verkauf betrieblicher Grundstücke, Unterzeichen der Bilanz) sind dem Unternehmer selbst vorbehalten.

Andersrum wird ein Schuh draus. Er darf grundsätzlich einstellen.

Mit dem Entlassen ist das so eine Sache. Er darf keine Handlungen vornehmen, die unmittelbar die Beendigung des Unternehmens herbeiführen. In der Folge bedeutet das, dass er existenzielle Grundlagen zur Fortführung des Betriebes nicht aus dem Unternehmen entfernen darf.

Das heißt u.a. kein Immobilienverkauf (wenn dadurch die Betriebsfortführung unmöglich würde, also z.B. das Geschäftsgebäude) und in weiterer Schlussfolgerung die Entlassung aller Mitarbeiter, oder so vieler Mitarbeiter, dass der Betrieb nicht mehr fortgeführt werden kann (Beispiel und Gegenbeispiel: Ein Mitarbeiter wird gekündigt, seine Aufgaben werden von anderen oder von einem neu eingestellten Mitarbeiter übernommen . / . Entlassung der gesamten Belegschaft bis auf den Pförtner und der Putzfrau).

Es ist vom Betrieb zu Betriebe unterschiedlich. Ich war Prokurist bei der Bank und wir hatten keine Befugnisse über Personelle Entscheidungen. Die Vollmacht galt nur den Tagesgeschäften mit entsprechendem Umfang.