Darf ein Nebengewerbetreiber einen Mitarbeiter einstellen ohne Hauptgewerblich zu werden

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Frage stellt sich eigentlich nicht, weil es juristisch kein Haupt- und Nebengewerbe gibt ! In den Vordrucken zur Gewerbeanmeldung wird zwar aus rein statistischen Gründen gefragt, ob du (zum Zeitpunkt der Gewerbeanzeige) das Gewerbe zum Haupterwerb oder zum Nebenerwerb ausüben willst ? Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort aber nicht. Weder das Eine noch das Andere ist eine Unterart von Gewerbe ! Es gibt nur stehendes Gewerbe, Reisegewerbe, Marktgewerbe sowie erlaubnispflichtiges und erlaubnisfreies Gewerbe.

Und natürlich darfst du so viele Mitarbeiter (egal ob Teil- oder Vollzeit) einstellen, wie du willst !


Karmasutra 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 19:42

das wiederspricht sich zwar mit den mir vorliegenden Informationen aber danke. Wenn du mir noch folgende Frage gestattest;

Beruht dein Fachwissen in diesem Bereich auf einem profesionellen Background?

0
JoWaKu  19.03.2013, 13:52

aus rein statistischen Gründen gefragt, ... Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort aber nicht.

Wieder was gelernt. :-)

10 Jahre ein Gewerbeamt geleitet

Das erklärt einiges. ^^ :-)

0

sobald ein Nebengewerbetreibender einen Arbeitnehmer einstellt, der mehr als nur geringfügig in seinem Betrieb beschäftigt ist, gilt der Gründer grundsätzlich als hauptberuflich selbständig.

Ganz einfach - wenn diese Tätigkeit bzw. dein Gewerbe zur alleinigen Haupttätigkeit wird!

Gruß siola