Darf ein Nebengewerbetreiber einen Mitarbeiter einstellen ohne Hauptgewerblich zu werden
Hallo,
ein Nebengewerbetreibender darf Mitarebiter einstellen. Ab wann wird aus dem nebengwerbe ein Hauptgewerbe? wenn der Nebengewerbetreibender einen Vollzeitmitarbeiter einstellt?
3 Antworten
Deine Frage stellt sich eigentlich nicht, weil es juristisch kein Haupt- und Nebengewerbe gibt ! In den Vordrucken zur Gewerbeanmeldung wird zwar aus rein statistischen Gründen gefragt, ob du (zum Zeitpunkt der Gewerbeanzeige) das Gewerbe zum Haupterwerb oder zum Nebenerwerb ausüben willst ? Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort aber nicht. Weder das Eine noch das Andere ist eine Unterart von Gewerbe ! Es gibt nur stehendes Gewerbe, Reisegewerbe, Marktgewerbe sowie erlaubnispflichtiges und erlaubnisfreies Gewerbe.
Und natürlich darfst du so viele Mitarbeiter (egal ob Teil- oder Vollzeit) einstellen, wie du willst !
aus rein statistischen Gründen gefragt, ... Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort aber nicht.
Wieder was gelernt. :-)
10 Jahre ein Gewerbeamt geleitet
Das erklärt einiges. ^^ :-)
sobald ein Nebengewerbetreibender einen Arbeitnehmer einstellt, der mehr als nur geringfügig in seinem Betrieb beschäftigt ist, gilt der Gründer grundsätzlich als hauptberuflich selbständig.
Ganz einfach - wenn diese Tätigkeit bzw. dein Gewerbe zur alleinigen Haupttätigkeit wird!
Gruß siola
das wiederspricht sich zwar mit den mir vorliegenden Informationen aber danke. Wenn du mir noch folgende Frage gestattest;
Beruht dein Fachwissen in diesem Bereich auf einem profesionellen Background?