Der Verkäufer gestattet dir aus Kulanz vom Kauf zurücktreten zu können, erwartet aber im Gegenzug eine Ausgleichszahlung von 8,-

Er könnte stattdessen auch auf Kauf und Abnahme des Artikels bestehen. Der Preisvorschlag ist ein verbindliches Kaufangebot.

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Leider habe ich auch den Schein zur Sendungsverfolgung nicht mehr.

Das ist aber schlecht.

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Isoliere in diesem Bild ein rechtwinkeliges Dreieck.

Ermittle, wie lang dessen Seiten sind. Wenn du von der oberen rechten Ecke z.B. eine Senkrechte runterziehst, dann ergibt sich ein rechtwinkeliges Dreieck.

Die Hypothenuse ist dabei so lang wie a,

die untere, kurze Kathete hat die Länge (b-a)/2

die lange Kathete kannst du dir mit dem Satz des Pythagoras herleiten.

Somit hast du die Seitenverhältnisse des Dreieckes und kannst nun die trigonometrischen Formeln anwenden, um die Winkel  zu ermitteln.

Du brauchst allerdings nur den Winkel unten rechts. Der Winkel oben rechts ergibt sich aus der Z-Formel.

Und um ganz sicherzugehen addierst du zum Schluss alle vier Winkel und musst dabei auf 360° kommen.

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Es gibt den Devisen-Wechselkurs, der beim Handel mit unbarem Geld = Überweisungen und Termingeschäfte gilt.

Und dann gibt es den Kassa-Wechselkurs, der für Barumtausch gilt.

Der Kassa-Wechselkurs ist immer deutlich schlechter, als der Devisen-Wechselkurs.

Der Unterschied liegt tatsächlich in eingerechneten Gebühren, denn der Umgang mit Bargeld - auch noch in Fremdwährung - ist für die Banken deutlich aufwändiger als der Umgang mit Buchgeld.

EDIT: Dennoch müsste der Wechselkurs Kassa im Bereich 4,11 liegen.

Tja, da wollte die Wechselstube halt ein bisschen mehr an dir verdienen. Frag mal deine Bank, was die genommen hätte.

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Sach ma, wie blöd kann man eigentlich nur sein???!!!

Da fällt mir nix mehr zu ein.

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"Ein Kollege hat mir gesagt das es ein mindest Jahresbruttoeinkommen dafür gibt... "

Jetzt mal ehrlich, nur allein schon aus dem Bauchgefühl, das muss dir doch einleuchten, dass das nicht stimmen kann.

Du bekommst eine Ausbildungsvergütung von irgendwas um die 650,-.

Warum sollte der Fiskus dir 7.800,- spendieren?

 

Ich nehme an, du arbeitest auf eine Einkommenssteuererklärung hin.

Bevor du groß weitermachst, mach dir erst einmal eine Rechnung, ob du ÜBERHAUPT Lohnsteuerabzüge letztes Jahr hattest.

Denn du kannst natürlich nur etwas zurückbekommen, wenn du vorher auch was gezahlt hast.

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Das muss zwar nicht zwingend so sein, ist aber tatsächlich häufig so.

Wenn ein Franchisenehmer erfolgreich genug ist und sich dann entscheidet, ein weiteres Standbein aufzubauen, dann bleibt er zunächst in der selben Region, bis dort die Nachfrage gesättigt ist.

Wenn es darum geht, eine neue Franchisefiliale aufzumachen und sich ein bestehender und ein neuer Franchisenehmer darum bewerben, dann bevorzugt der Franchisegeber sicherlich den ersteren, weil dessen Geschäftsgebaren bekannt ist und er bereits Erfahrung in der Region hat.

Dadurch entwickeln sich die ersten / umsatzstärksten Franchisenehmer nach und nach zum Platzhirsch.

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Wie kommt's, dass dir das Thema erste jetzt unter den Nägeln brennt? Habt Ihr euch jüngst zerstritten?

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Hast du überhaupt Lohnsteuerabzüge gehabt?

Du kannst natürlich nur Steuer zurückbekommen, wenn du vorher auch welche gezahlt hast.

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Die Erde enstand laaaaaaaaaaaaaaange Zeit nach dem Urknall durch Aggregation von Gasen und Staubteilchen in einer recht großen Gasscheibe, die die zentrale Protosonne umkreiste.

Dieser Entstehungsprozess ist relativ gut und plausibel beschrieben, mit nur wenigen ungeklärten Problemen.

Ob das singuläre Ereignis mit der irreführenden Bezeichnung "Urknall" von Gott initiiert wurde, kann man weder belegen, noch widerlegen. Spielt für die spätere Entstehung der Erde auch keine Rolle.

Interessant wäre die Entstehung von Leben. Da sind noch einige zentrale Fragen ungeklärt. Da würde ich die Einmischung einer höheren Entität nicht von vornherein ausschließen.

Gott ist aber nicht die Antwort oder Lösung aller ungeklärten Fragen und Paradoxen, sondern erzeugt in sich auch einige wenige, aber gravierende Paradoxen.

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Ein bisschen widerstrebt es mir, derart einfach zu recherchierende Begriffe zu erklären. In der Annahme, dass du eine sehr, sehr kurze Formulierung brauchst, und diese nicht so ohne weiteres im Netz findest...

Inventar: Auflistung aller Vermögensgegenstände des Kaufmanns

Inventur: Körperliche Erfassung aller Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen

Bilanz: Gegenüberstellung der Vermögenssituation (Aktiva) zur Kapitalsituation (Passiva) zum Bilanzstichtag.

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Das ist in der Tat eine Art Blankozusagen.

Ich finde die Formulierung im Arbeitsvertrag allerdings eigenartig - zumal sie rechtswidrig ist. Urlaub muss grundsätzlich genommen werden und kann nur in Zahlung abgegolten werden, wenn die Inanspruchnahme bis Unternehmensaustritt unmöglich ist.

Steht diese Formulierung vielleicht im Zusammenhang mit einer etwaigen Kündigung? Z.B.: "Bei Kündigung gilt:..."

Aber wieso ist heute dein letzter Tag? Bis Monatsende sind es noch zwei Arbeitstage.

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