Prokurist und Gewerbetreibender gleichzeitig?
Hallo ,
ich bin ein im Handelsregister eingetragener Prokurist und möchte mich zusätzlich nebenbei im Internet selbstständig machen (UG). Darf ich das? Da ich ja bereits im Handelsregister eingetragen bin.
6 Antworten
Bist du, du musst entsprechende Gewerbe aber natürlich auch entsprechend anmelden.
Als Prokurist bist du ja eigentlich nur angestellt und hast halt eben bestimmte Befugnisse. Nichts spricht dagegen zusätzlich noch ein Gewerbe zu betrieben, solange dieses entsprechend angemeldet ist
Natürlich darfst Du das, wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts dagegen steht.
Wenn kein vertragliches oder gesetzliches Wettbewerbsverbot dem entgegen steht, kannst Du das machen.
Darfst du.
Mit so wenig Infos ist das nicht zu beantworten!
http://www.notar-ehmke.de/mediapool/135/1352626/data/Merkblatt_Prokura.pdf
Im Zweifelsfall kannst du ja einfach ein Gewerbe anmelden, es spricht ja nichts dagegen.