mitarbeiter einstellen ohg?
darf ein Gesellschafter einer OHG ohne Zustimmung des anderen Mitarbeiter einstellen?
3 Antworten
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Recht, Wirtschaft und Finanzen
Grundsätzlich ja. Nach §125 ivm 115 HGB ist jeder Gesellschafter einzeln zur Vertretung der ohg berechtigt. Kann also Verträge für die ohg abschließen. Darunter auch Arbeitsverträge.
dies kann im Gesellschaftsvertrag aber eingeschränkt werden. Dies gilt aber nur im innenverhätniss. Der Vertrag ist also auf jeden Fall gültig aber der Gesellschafter der entgegen des Vertrags gehandelt hat ist ggf Schadenersatzpflichtig
Nach 125 HGB wohl im Außenverhältnis ja.
Kommt darauf an, welche Kompetenzen er hat.