Meinung des Tages: Seit dem 01.07.2024 dürfen Cannabis-Clubs aktiv werden – was haltet Ihr davon?

Manche hielten es für einen (schlechten) Aprilscherz, andere haben sehnlichst auf den Tag gewartet: Ab dem 01.04.2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Selbstverständlich unter strengen Regeln – etwa, wie viel mit sich geführt werden darf oder wo der Konsum strikt verboten ist. Doch ein großer Teil fehlte bisher: Die Möglichkeit des Anbauens in größerem Stil.

Was bisher erlaubt ist

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder den ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen beispielsweise im Eigenheim zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Diese Regelung gilt je volljähriger Person/Haushalt. Außerdem dürfen laut dem neuen Gesetz Erwachsene 25 Gramm mit sich führen, im eigenen Haushalt dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden.

Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, wo ein Joint konsumiert werden darf: Fußgängerzonen sind dabei tagsüber beispielsweise tabu, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind. Auch in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ist der Konsum untersagt. Der Bannkreis beträgt 100 Meter um die Eingänge herum.

Start der Cannabis-Clubs und Vorschriften

Vereine, die größere Mengen von Cannabis produzieren wollen, dürfen seit dem 01.07.2024 an den Start gehen. Allerdings gibt es auch dafür natürlich wiederum einige Auflagen. Auch hier gilt, dass die Mitglieder seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen müssen. Eine Mitgliedschaft muss außerdem mindestens drei Monate dauern, um den sogenannten „Drogentourismus“ zu vermeiden. Außerdem dürfen Mitglieder des Vorstandes der etwaigen Vereine nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft sein.

Angebaut werden darf zudem nicht in Wohngebäuden, ebenso wenig darf mit auffälligen Schildern darauf hingewiesen werden. Werbung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie der Konsum 100 Meter um den Eingang der Cannabis-Clubs herum. Auch gilt erneut ein Abstand zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen: 200 Meter Distanz müssen dazwischen liegen.

Anbauvereine können nun eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen Standort, Mitgliederanzahl, die Größte der Anbauflächen, die voraussichtlich produzierte Cannabismenge pro Jahr, Sicherheitsmaßnahmen und außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angegeben werden.

Wird die Erlaubnis dann ausgestellt, ist sie für sieben Jahre gültig und kann bereits nach fünf Jahren verlängert werden. Derzeit rechnen einige Bundesländer mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von drei Monaten.

Kritischer Betrachtung von Seiten der Polizei

Obwohl es auch in den Cannabis-Clubs strikte Regeln zur Abgabe gibt – dazu gehört beispielsweise die Maximalabgabe von 25 Gramm pro Tag/Mitglied und monatlich maximal 50 Gramm, sowie ein weiterer Grenzwert für 18-21-Jährige, die monatlich nur 30 Gramm mit maximal zehn Prozent THC bekommen – gibt es von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel. Befürchtet wird laut Alexander Poitz (stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP), dass Anbauvereine aus dem Bereich organisierter Kriminalität missbraucht wird, um eigene kriminelle Strukturen auszubauen.

Befürchtet wird außerdem, dass dadurch, dass bald wesentlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird, eine gesteigerte Gefahr und eine negative Auswirkung für Kinder und Jugendliche bestehen könnte.

Obwohl Befürworter der Cannabis-Legalisierung damit gerechnet haben, dass Sicherheitsbehörden durch eine Legalisierung entlastet werden, sei das laut Poitz bis dato nicht eingetreten. Im Gegenteil: Durch das neue Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzlich Aufgaben, die voraussichtlich zu einer Mehrbelastung führen werden. Der Gewerkschafter fordert deshalb vom Bund, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Unsere (weiteren) Fragen an Euch:

  • Welche Auswirkungen der Legalisierung habt Ihr bisher mitbekommen?
  • Was denkt Ihr über die Vorschriften, die es bisher gab und kommend für die Vereine geben wird?
  • Denkt Ihr, die Vorschriften werden ausreichen, sodass es nicht zum befürchteten "Drogentourismus" kommen wird?
  • Seht Ihr einen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche?
  • Überwiegen Eurer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile bei der neuen gesetzlichen Regelung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-legalisierung-130.html
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-teillegalisierung-102.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

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Ich sehe das anders und zwar ...

In U- u S-Bahnhöfen beispielsweise in Berlin werden wieder vermehrt Drogen verkauft. Das hatten Anwohner durch Unterschriften in den letzten Jahren erfolgreich eingedämmt.

Drogen sollten, ähnlich wie Junkfood, Zigaretten und Alkohol per Aufklärungskampagnen bekämpft werden und nicht beworben und verharmlost.

Nicht jeder kann mit Sucht- u Genußmitteln verantwortungsbewußt umgehen.

Man sollte den Drogenhandel lahm legen, nicht in "geordnete" Bahnen lenken.

Süchtige in Entwöhnungsprogramme bringen. So wie in Japan beispielsweise. Dort gibt es so gut wie keine Suchtkriminalität.

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Der Lehrer/die Schule kann eine Empfehlung aussprechen. Mehr nicht.

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Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 9 Abs. 1 MBO-Ä bzw. den entsprechenden Bestimmungen der Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Danach haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, auch nach dem Tod des Patienten, zu schweigen.

Weiterhin regelt der § 203 StGB die Schweigepflicht ebenfalls.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

ABER:

Minderjährige, die die notwendige Urteils- und Einsichtsfähigkeit besitzen, müssen selbst eine Entbindungserklärung abgeben. Liegt bei Minderjährigen keine Einsichtsfähigkeit vor, müssen deren gesetzliche Vertreter den Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

Und diese fehlende Einsichtsfähigkeit wird man damit begründen, dass du Drogen konsumierst bzw. der Verdacht besteht.

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Die Stimmung in D und das Verhältnis zu den Türken war mal recht gut.

Momentan empfinde ich das oft nicht mehr so. Nicht nur mir begegnen sehr viele (latent) aggressiv bzw. einem provokanten Verhalten. Weshalb das so ist, kann man nur mutmaßen.

Und ja, es gibt auch gut Integrierte, die stört dieses Verhalten genauso.

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Selten bleiben Menschen dauerhaft zusammen, die diesbezüglich komplett entgegengesetzte Vorlieben haben.

Gerade in sexueller Hinsicht sollte man von Anfang an mit offenen Karten spielen. Sonst vergeht kostbare, schöne Lebenszeit, in der der eine Partner etwas unterdrücken muss und der andere etwas "mitmacht", was ihm/ihr möglicherweise unangenehm oder zuwider ist. Man sollte sich niemals zu etwas zwingen. Und normalerweise weiß man auch ohne es auszuprobieren, ob man es möchte oder nicht.

Kommunikation ist alles.

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Die Stimmung und das Lebensgefühl empfinden viele Menschen, besonders aus D, als angenehm entspannend und gelöst. Ja geradezu befreit fühlen sich viele, mit denen man spricht.

Also wird V. Orbàn irgendetwas richtig machen.

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Auch die Ironie sollte hier ihren Platz haben

Leider kaum noch der Fall finde ich.

Ansonsten zwingt einen ja niemand, hier völlig kostenlos sein Wissen, Erfahrungen und Zeit zu investieren.

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Zum Arzt gehen

Du solltest umgehend zum Lungenfacharzt gehen. Offensichtlich ist die Medikation nicht die Richtige für dich.

Das Notfallspray ist auf Notfälle ausgerichtet - nicht für den Dauergebrauch. Dafür gibt es andere Mittel, die du mit dem Arzt besprichst.

Und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten 2-3 Liter pro Tag - vorausgesetzt der Arzt hat nichts anderes empfohlen), sonst können die Körperfunktionen nicht korrekt ablaufen.

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Tilidin 200 mg von Stada gibt es nur mit der Naloxon Wirkstärke 16 mg. Suche dir den passenden Beipackzettel in der google-Suche heraus.

Generell sollte man mit solchen Medikamenten sehr achtsam umgehen.

Wenn du das Medikament genommen hast - mit viel Wasser (wie solle es sich sonst im Körper verteilen?), dann bewege dich etwas, falls dir das möglich ist. Ein bisschen in der Wohnung herumlaufen - so wie du kannst. Dabei verteilt sich der Wirkstoff besser und schneller.

Die Tages-Höchstdosis hast du sicher mit dem Arzt besprochen, der dir das Tilidin verordnent hat.

Ansonsten strikt nach Beipackzettel einnehmen (Gefahr der Abhängigkeit!).

Gute Besserung!

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Der "Ruhrpott", wie man das Ruhrgebiet auch liebevoll nennt, war noch die unter den Top Ten der schönsten Fleckchen der Erde. Warum also sollte es mittlerweile nicht auch sowas wie die Top Ten der gefährlichsten Städte Deutschlands geben?

Gefährlich soll es mittlerweile in vielen Regionen Europas sein.

Gestern erzählte mir unser Concierge, dass man vielerorts Hausflure und Treppenhäuser als Toiletten benutzt und sich die "Täter" davon wohl langfristig einen Auszug von Mietern versprechen, um so an eine der heiß begehrten Wohnungen zu gelangen. Verrückt ... ich wollte es auch erst nicht glauben.

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Diese Entwicklung überrascht nicht, besonders wenn man betrachtet, wie sich die Gesellschaft entwickelt hat. Trotzdem solltest du an der Oberfläche zu jedem freundlich sein. Das erleichtert das Miteinander im Alltag. Vielleicht merkst du dann, dass es auch Menschen gibt, die ebenso freundlich sind.

Außerdem muss man nicht jeder Person sein mindset erklären.

Lebe und handle so, wie es sich für dich weitgehend richtig und stimmig anfühlt.

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Leider wird einem heutzutage eine Entschuldigung oft als Schwäche ausgelegt.

In den Augen vieler ist eine Entschuldigung kein Zeichen für menschliche Größe und ein gutes Niveau, sondern ein Verhalten, dass die soziale Unterschicht an den Tag legt.

Schade - man kannte es mal anders.

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Die ganze Familie ungeimpft. Nie C. gehabt.

Während der C.-Zeit zwei mal kurz unpässlich gewesen, aber immer waren die Teste negativ.

Meiner schwer erkrankten Mutter in einer Pflegeeinrichtung wurde es in die Krankenakte geschrieben und ich werde den Verdacht bis heute nicht los, dass es gar kein C. war. Eine sehr gute Einrichtung übrigens.

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