Darf ein Kind ein Handy erwerben?
Hallo, mein Frage wäre, ob ein Kind ein Handy in einem Geschäft kaufen darf. Es geht nicht um einen Vertrag, nur um einen Handy Kauf.
11 Antworten
Auch ein Kauf stellt einen Vertragsabschluss dar. Hier greift der sogenannte Taschengeldparagraph, wenn das Kind bereits bedingt geschäftsfähig ist, es kann also im Rahmen seines Taschengeldes etwas erwerben, aber auch nur das, was die Eltern erlauben.
Es geht um keinen Handyvertrag, sondern um einen banalen Kaufvertrag. Also Bares gegen Ware.
Lies nochmal was der FS geschrieben hat.
Äh Padon das net steht an der falschen Stelle :D
soll natürlich nur um §433 gehen. Danke für den hinwies
Das hängt vom Preis des Gerätes und vom Alter des Kindes ab.
Aber ist der Kauf eines Handys ohne Sim auch ein Vertragsabschluss?
MIt 13 ist das Kind "beschränkt geschäftsfähig". Das bedeutet, es darf mit dem ihm überlassenem Geld käufe tätigen. Diese dürfen aber nicht zum Nachteil des Kindes sein.
Also fällt ein Vertrag mit laufenden Kosten sowieso weg.
Und wenn die Eltern im Nachhinein etwas gegen den Kauf haben, dann muss das Geschäft das Gerät zurücknehmen.
§106ff BGB. Wenn das Kind das 7 Lebensjahr vollendet hat.
wenn du das Geld zur freien Verfügung hast darfst du kaufen was du willst!
die Eltern können jedoch im Nachhinein ihre Zustimmung entziehen, wenn das Geld nicht für diesen Zweck gedacht war
Können schon. Wenn Du aber als Mutter das nicht willst dann kannst Du das zurückbringen.
Unter 7 sind Kinder geschäftsunfähig
Bis Vollendung des 18. Lebensjahr nur beschränkt. (Das heisst dass die Eltern ein Mitspracherecht haben)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)
(Ganz sicher bin ich mir aber nicht)
Kommt drauf an, wie alt das Kind ist und wie teuer das Handy.
Gruß
Sofern die Eltern dem vorher nicht wiedersprochen haben und es altersgerecht ist, darf das Kind dieses 300€ Handy mit dem eigenen Taschengeld auch kaufen.
di Eltern müssen dem vorher nicht zu stimmen. Schwebend unwirksam als Stichwort
Habe ich auch nicht behauptet, ich habe gesagt, sofern sie nicht wiedersprechen.
das Wort „Vertrag“ ist hier anders auszulegen
Es geht net um den Vertragsabschluss nach §433 BGB sondern um nen Handyvertrag über längere Laufzeit