Darf ein Dozent eine Zoom-Meeting aufnehmen?

8 Antworten

Wenn es in der Tat keine Vorabinformation gab, dann ja, ist es definitiv nicht hinzunehmen und die Aufnahme wurde widerrechtlich gemacht.

Aber Achtung, es ist möglich, daß durch die Teilnahme an sich schon eine implizite Erlaubnis gegeben wurde, das hängt von ggf. weiteren Vereinbarungen ab, die man natürlich erstmal begutachten möchte.

Moin,

das könnte gegen § 201a StGB verstoßen und damit strafbar sein.

Ich finde deine Frage etwas befremdlich. Wo ist dein Problem?

Du musst am Beginn des Meetings einer Aufzeichnung zustimmen, also kann das nicht heimlich aufgenommen worden sein.

Du könntest dem Meeting ohne Video beitreten, wenn du nicht gesehen werden willst.

Wenn du in einem Seminarraum sitzt, sehen die anderen dich auch. Insofern finde ich dein Beharren auf Persönlichkeitsrechten etwas albern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Messing4round 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 13:20

Wieso denn befremdlich? Das war eine ganz normale Frage...

1.) Nein, bei einem anderen Dozenten, der uns darauf hingewiesen hat, dass er nun kurz Aufzeichnen würde, kam auch keine Meldung. Bei diesem Meeting auch nicht.

2.) Wir müssen/können (nur) mit Video beitreten und dürfen es nicht ausschalten.

3.) Was hat das mit meiner Frage zu tun? Werde ich etwa im Seminarraum auch aufgenommen? Nein werde ich nicht.

4.) Also, falls Sie die Rechtliche Lage nicht kennen, müssen Sie auch nicht auf meine Frage antworten. Falls doch, nur zu.

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Kristall08  04.05.2020, 15:07
@Messing4round

Ich arbeite viel mit Zoom. Ist mir noch nicht untergekommen, dass nicht gefragt wurde, ob man mit der Aufzeichnung einverstanden ist.

In meinen Seminaren ist es so, wer nicht dabei sein will, nimmt dann eben nicht teil. Du hast doch die Wahl. Sonderregelungen für einzelne Quertreiber muss man nicht einrichten.

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Messing4round 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 15:48
@Kristall08

1.) In dem Zoom-Meeting gab es mehrere Studenten die sich darüber Beschwert haben und nochmals, wir konnten nirgendswo einer Aufzeichnung zustimmen.

2.) Bei uns sind Seminare auch freiwillig und trotzdem will ich Teilnehmen, da ich dazulernen will.

3.) Ich glaube Sie haben es noch immer nicht verstanden. Es geht hier nicht um eine Sonderreglung, es geht um die Rechtlich Lage.

Da es ein Gesetz gibt die Tonaufnahmen (ohne Erlaubnis aller Teilnehmer) verbietet, braucht es doch auch keine Sonderreglung, oder etwa schon?

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Kristall08  04.05.2020, 15:57
@Messing4round
 Es geht hier nicht um eine Sonderreglung, es geht um die Rechtlich Lage.

Das ist doch eindeutig:

Die Bedingungen sind klar, es wird aufgezeichnet und du musst mit Video beitreten. Akzeptier es, oder lass es. Und ja, das kann der Dozent so machen. Du hast keinen Anspruch auf eine Sonderregelung.

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Messing4round 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 16:10
@Kristall08

Ich glaube Sie haben meine Frage nicht gelesen...

Die Bedingungen sind klar, es wird aufgezeichnet und du musst mit Video beitreten.

Nein, genau diese waren eben nicht klar, denn es wurde uns nicht mitgeteilt, dass irgendwas aufgenommen wird...

Und Nein, der Dozent hat keine Sonderrechte, er steht nicht über dem Gesetz und muss sich auch an die Reglungen halten. Also kann er das nicht machen.

Nein, ich habe kein Recht auf eine Sonderreglung, die brauche ich auch nicht, da Tonaufnahmen (ohne Einwilligung aller Teilnehmer) Gesetzlich verboten sind.

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Kristall08  04.05.2020, 19:45
@Messing4round
 Also kann er das nicht machen.

Wetten doch?

Du musst ja den Kurs nicht machen.

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Messing4round 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 00:57
@Kristall08

Und immer noch wollen Sie es nicht einsehen (lächerlich)... Falls Er es doch macht, macht Er sich Strafbar. Er würde gegen Art. 179 StGB verstoßen.

Wer ein Gespräch, ohne die Einwilligung aller daran Beteiligten, mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt, kann auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
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Kristall08  05.05.2020, 08:35
@Messing4round

Bist du wirklich so dumm, dass du es nicht verstehst?

Wenn du nicht bereit bist, die Voraussetzungen für das Seminar zu erfüllen, kannst du eben nicht teilnehmen.

So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder?

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Messing4round 
Beitragsersteller
 06.05.2020, 08:15
@Kristall08

Es hat keinen Sinn hier mit Ihnen zu diskutieren, da Sie meine Antworten/Fragen nicht lesen...
Eine Voraussetzung bei diesem Zoom-Meeting ist z.B sein Video/Audio anzuhaben.
Da die Tonaufnahme des Meetings nicht geklärt wurde, kann dies auch keine Voraussetzung sein. Wir haben kein Blatt bekommen, auf dem steht "Voraussetzungen" bei Teilnahme des Meetings... Ansonsten hätte ich diese Frage auch nicht gestellt.
Denn wenn Sie meine Frage gelesen hätten,

darf ein Dozent, ohne den Lernenden vorher Bescheid zu sagen, das Zoom-Meeting aufzeichnen?

wüssten Sie, dass das Meeting ohne unser Wissen aufgenommen wurde, was nicht rechtlich korrekt ist.
Falls Sie auf meine Antwort antworten wollen, ist das super, jedoch sollten Sie dazu, meine Frage zuerst lesen/verstehen.
Zudem müssen Sie nicht Sachen hinzuerfinden, wie z.B Voraussetzungen. Von Voraussetzungen war nie die Rede, ansonsten hätte ich diese Frage nie stellen müssen.

PS: Sie müssen nicht gerade mit Beleidigungen um sich werfen, wenn Sie was nicht verstehen... Bleiben Sie doch Sachlich :D

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Kristall08  06.05.2020, 11:26
@Messing4round

Herrje. Woanders wären Menschen dankbar, dass sie quasi kostenlos studieren dürfen... 🙄

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Messing4round 
Beitragsersteller
 06.05.2020, 11:37
@Kristall08

Ich bin dankbar, "kostenlos" studieren zu können. Mein Ziel ist es nicht, diesem Dozenten in irgendwelcher Weise/Art zu schaden. Ich wollte lediglich die Rechtliche Lage kennen.

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Hallo,

es erscheint eine Warnung, wenn das Meeting aufgezeichnet wird. Wenn das bei euch üblicherweise so gehandhabt wird und ihr mal im allgemeinen Rahmen darauf hingewiesen wurdet, dann ja.

LG

Woher ich das weiß:Hobby – Gamer und PC-Bastler

Kommt drauf an was man irgendwann irgendwo mal unterschrieben hat. Anmeldung etc.