50€ Taschengeld für einen 15 Jährigen zu viel?


24.01.2020, 08:28

Monatlich ! 😅

Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen

Nein 48%
Je nach dem wie die Finanziellen Mittel der Familie sind 30%
Ja 22%

13 Antworten

Nein

Wenn es pro Monat gemeint ist finde ich es nicht zu viel.. pro Woche allerdings schon.

Ich gehe mal von Monat aus.

In dem Alter solltet ihr darüber nachdenken, ein Girokonto für das Kind zu eröffnen und das Geld zu überweisen. Dispo natürlich sperren! Dann lernt das Kind eventuell, damit hauszuhalten.

Es kommt auch ganz stark darauf an, was das Kind damit sonst bezahlt!

Muss es Kleidung, eventuell sogar essen (Schulessen..) selbst bezahlen?

Entsprechend muss skaliert werden.

Je mehr das Kind lernt mit dem Geld umzugehen, desto mehr mehr Budget kann man dem Kind selbst in die Hand geben und dafür konkrete Sachleistungen kürzen.


Tim211204 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 08:55

girokonto vorhanden . Schließen meistens schon , aber Kleidung erstmal nicht .

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Ja

Wenn du davon dein handy selber zahlen musst und damit kleine essen für die schule im monat abgedeckt werden sollen dann ja.

Ansonnsten sollte man nie taschengeld bekommen, um das geld wertzuschetzen lernen oder im austausch für arbeit z.b. zuhause etwas tun.Dann hätte es sinn aber einfach so.

Eine möglichkeit noch wenn man eine gute schulnote geschrieben hat in einem fach indem man schwach ist.Aber das wäre auch nicht monatlich.

lg


Tim211204 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 09:12

Das mit den Schulnoten hat bei mir sehr gut funktioniert

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M2SSD  24.01.2020, 09:23
@Tim211204

ja weil das einen sinn hat.

Du erhältst geld für eine erbrachte leistung da freud man sich gleich doppelt oder etwa nicht? :D

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Nein

Ich finde, dass das angemessen ist, wenn es sich die Familie leisten kann. Ist aber auch die Grenze - mehr sollte auch dann nicht gezahlt wären, wenn es finanziell möglich wäre.

Je nach dem wie die Finanziellen Mittel der Familie sind

Solange man nicht exakt weiss, was davon zu bezahlen ist ... schwer zusagen. Aber m.E. grundsätzlich die Obergrenze