Taschengeldparagraph?

4 Antworten

Der Taschengeldparagraph besagt ja, dass man als Minderjähriger mit seinem Taschengeld im Grunde alles ohne Zustimmung der Eltern kaufen kann, was im Rahmen des Taschengelds liegt

Das stimmt nur bedingt. Erstmal muss das Taschengeld von dem/n gesetzlichen Vertreter(n) oder mit dessen/deren Zustimmung zur freien Verfügung gegeben werden.

Gesetzliche Vertreter sind in aller Regel die Eltern... MUSS aber nicht sein. Und in dem Falle, in dem die Eltern nicht die gesetzlichen Vertreter sind, können die natürlich auch hier keine Zustimmung bzw. kein Taschengeld geben. (Aber das lasse ich jetzt mal raus, denn das ist tatsächlich ziemlich ins Detail gegangen).

Also zur Zustimmung bei Dritten: Wenn Oma dem Enkel heimlich 50 Euro zuschiebt, dann fällt das nicht darunter... AUCH wenn sie das monatlich macht und es praktisch Taschengeldcharakter hat.
Außerdem können die Eltern diese Freiheit natürlich einschränken indem sie sagen: Du darfst alles kaufen, aber KEINE Game of Thrones FUnky Pop Figuren.

Weiterhin ist auch nicht ALLES vom Taschengeldparagraph abgedeckt. Beim Taschengeld wird praktisch davon ausgegangen, dass die Eltern grundsätzlich Einwilligen bzw. Genehmigen, da sie es ja zur freien Verfügung überlassen haben. Die Rechtsprechung verneint das aber bei Käufen, die offensichtlich nicht in einen Bereich fallen, in dem ein Kind im jeweiligen Alter normalerweise kaufen würde. So z.B. beim Kauf von Pornoheftchen durch einen 13 Jährigen. Der Kaufvertrag könnte nicht durch den TG-Paragraph gerettet werden, selbst wenn die Eltern das Taschengeld zur freien Verfügung überlassen haben (zumindest nach h.M.).

Wie sieht das mit einem Sparbuch aus? Fällst das auch unter den Taschengeldparagraph / brauche ich dann bei einer Anschaffung mit dem Geld vom Sparbuch auch die Zustimmung der Eltern?

An ein Sparbuch kannst du häufig nicht alleine ran, das wäre hier das Problem. Wenn du allerdings über die Jahre 10.000 € in deiner Spardose angesammelt hast und damit zum Juwelier gehst und dir eine Rolex kaufst, dann unterliegt das, rein zivilrechtlich, auch dem Taschengeldparagraph, kurz gesagt, der Kaufvertrag wäre wirksam, außer deine Eltern haben deinen Verfügungsrahmen dahingehend eingeschränkt indem sie gesagt haben 'du darfst alles kaufen aber KEINE Rolex'.

Dass ggf. der Juwelier den Kaufvertrag nicht mit einem Minderjährigen eingehen will ist eine andere Sache. Dem steht es aber natürlich auch zu hier zu sagen 'nein, mit dir schließe ich nicht ab', selbst wenn du das Geld hättest um die Leistung vollständig zu bewirken und den Kaufvertrag somit in trockene Tücher zu bringen.


Answer1234567  10.04.2022, 17:34
Wenn du allerdings über die Jahre 10.000 € in deiner Spardose angesammelt hast und damit zum Juwelier gehst und dir eine Rolex kaufst, dann unterliegt das, rein zivilrechtlich, auch dem Taschengeldparagraph

Wenn man davon ausgeht, dass sich diese 10.000 € aus regelmäßig (monatlich) zu freien Verwendung überlassenen Einzelbeträgen zusammensetzt, möglicherweise. Dürfe allerdings eher der Ausnahmefall sein, dass die Eltern dem Kind ab dem ersten Lebensmonat bis zum -sagen wir mal- 17. Lebensjahr jeden Monat 50 € zu freien Verwendung überlassen. Geld, dass dem Kind während seiner absoluten Geschäftsunfähigkeit überlassen wird, kann m. E. ohnehin nicht darunter fallen.

Wenn wir vom vollendeten 7. Lebensjahr an rechnen, wären wir bei 83 € pro Monat. In der finanziellen Oberschicht mag das so üblich sein, für die Masse der Bevölkerung dürfte das nicht gelten.

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Der Taschengeldparagraph besagt ja, dass man als Minderjähriger mit seinem Taschengeld im Grunde alles ohne Zustimmung der Eltern kaufen kann, was im Rahmen des Taschengelds liegt

Das stimmt so überhaupt nicht.

Der Taschengeld-§ , d.h. § 110 BGB lautet wie folgt:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html


Hi,

naja, wenn du beispielsweise 1000€ gespart hast, kannst du dieses Geld ausgeben, wenn die Erziehungsberechtigten das Geld zur freien Verfügung gestellt haben.

Du darfst dir alles kaufen, wenn dir deine Eltern dein Geld zur freien Verfügung gestellt haben: Du möchtest dir ein Handy kaufen>du fragst deine Eltern, ob du dein Geld eigentlich frei ausgeben kannst>du kannst in einen Laden gehen und dir ein Handy kaufen, obwohl sie dir nicht explizit erlaubt haben ein Handy zu kaufen.

VG Hdhdidbs

UKRAINE be strong


EinUser910 
Beitragsersteller
 10.04.2022, 14:19

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

Ein Sparbuch fällt also auch darunter / dafür müsste ich aber trotzdem die Zustimmung meiner Eltern bekommen?

Es geht auch nicht um ein Auto oder so etwas, Ich habe aber im Internet nicht eine Angabe gefunden ab wann man explizit die Zustimmung braucht. Und Taschengeld kommt dann sozusagen automatisch mit der Zustimmung?

MfG EinUser910

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Hdhdidbs  10.04.2022, 14:21
@EinUser910

Nein, frag deine Eltern einfach mal, ob du dein Geld eigentlich frei benutzen darfst. Nur dann darfst du es frei ausgeben (die hohe des Betrags ist nicht Ausschlag gebend)

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BeviBaby  10.04.2022, 14:14
Ich darf mein Geld für alles frei ausgeben, obwohl meine Eltern nicht möchten, dass ich mir was teures alleine kaufe darf ich das, da sie mir erlaubt haben das Geld frei auszugeben

Wenn deine Eltern dir sagen 'Nichts Teures' und da am besten noch einen Rahmen zu angeben (z.B. nichts über 300 €), dann ist deine freie Verfügung hiermit eingeschränkt. Somit kannst du eben NICHT wirksam Kaufverträge abschließen wie du lustig bist, sondern musst dich an den von deinen Eltern gesetzten Rahmen halten.

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Dürfte maßgeblich darauf ankommen, wie sich das Geld auf dem Sparbuch zusammensetzt. Geld, dass dir von deinen Eltern zum Zwecke des Ansparens überlassen wurde, fällt regelmäßig nicht unter § 110 BGB. Die Ansparsumme müsste sich schon aus Beträgen zusammensetzen, die du regelmäßig zur freien Verfügung erhalten, aber nicht ausgegeben hast. Zu klären wäre dann auch nicht, was mit den erwirtschafteten Zinsen geschieht.

Außerdem wird die Bank dir das Sparbuch mit Sicherheit nicht ohne Erlaubnis deiner Eltern herausgeben.

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