Darf die Polizei in meine Tasche schauen?

7 Antworten

Durchsuchung durch Polizei - Rechtslage
Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.
Darüber hinaus muss zu vermuten sein, dass die Durchsuchung entweder zum Ergreifen des Verdächtigen führt oder zum Auffinden von Beweismitteln führt. Dies ergibt sich ebenfalls aus § 102 StPO.
Die Polizisten dürfen also nicht einfach eine Person und deren Tasche durchsuchen, weil sie neugierig sind. Auf der anderen Seite muss es nicht offensichtlich sein, dass sie etwa Diebesgut vorfinden.

Quelle


Nagel436 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 13:12

Ja also wurde ich ohne Grund einfach so bzw. Meine Tasche einfach durschucht ohne Verdacht auf eine Straftat

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Eclair89  30.07.2024, 13:13
@Nagel436

Entscheidend ist, hier seine Rechte zu kennen und anzuwenden. Der Polizist hat sicher auch vorher gefragt und sie dir nicht aus der Hand gerissen.

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Nagel436 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 13:21
@Eclair89

Als ich angehalten wurde habe ich meine Tasche abgesetzt neben meinen e Scooter, er hat sich hin gehockt und hat mich gefragt ob da irgendwas drin ist, weiß nicht mehr genau nach was genau er fragte drogen oder illegalen Sachen. Er hats einfach gemacht, und als die nix gefunden hatten wollte ich die Dienstnummer haben sind die lachend ins auto gegangen und weg gefahren, leider war mein Handy Akku leer weil sonst hätte ein Bild vom Nummernschild gemacht, aber naja egal beim nächstes mal Filme mich das ganze

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In zwei Fällen:

  1. Mit deiner Zustimmung.
  2. Wenn es eine Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung des Fahrzeugs gibt. Diese kann sich insbesondere aus der StPO oder aus dem Polizeirecht ergeben. Die tatsächlichen Voraussetzungen müssen für dich selbst dabei nicht unbedingt erkennbar sein. Aber wenn du höflich fragst, wird man sie dir in der Regel mitteilen.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Klar dürfen die in deine Tasche schauen... wenn du es ihnen erlaubst oder Gefahr im Verzug ist.

Wenn du es nicht erlaubst, dürfen sie nicht^^

Edit: oder sie haben einen Durchsuchungsbeschluss, dann ist es natürlich auch nicht mehr an dir zu bestimmen, ob sie dürfen oder nicht.


Blauefee1976  30.07.2024, 12:59

Sie dürfen dich aber dann Mitnehmen

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Lmorg  30.07.2024, 13:01
@Blauefee1976

Das weiß ich nicht. Zu welchem Zweck dürfen die einen denn dann mitnehmen?

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guitschee  30.07.2024, 13:02
@Lmorg

Theoretisch zur Identitätsfeststellung. Aber das hat mit der Tasche nix zu tun.

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Eclair89  30.07.2024, 13:07
@guitschee

Zur Identitätsfeststellung reicht es, deinen Ausweis vorzuzeigen.

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Lmorg  30.07.2024, 13:12
@guitschee

Ok @Identitätsfeststellung - da macht das ja auch Sinn. Ich glaube nur nicht, dass sie einen mitnehmen dürfen AUSSCHLIEßLICH weil man sie nicht in seine Tasche schauen lässt (und es dafür auch tatsächlich keinen Grund gibt, wie z.B. einen hinreichenden Verdacht o.Ä.) aber das ist eben nur das, was ich glaube. Wissen tu ichs nicht :D Deshalb frag ich^^

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guitschee  30.07.2024, 13:15
@Lmorg

Nein, das dürfen sie absolut nicht. Wenn man "nein" sagt und es keinen konkreten Tatverdacht gibt, in Zusammenhang mit der Tasche, dürfen sie einen natürlich nicht mitnehmen.

Aber sie können einen zum Beispiel mitnehmen, wenn man als KFZ-Führer den Alkoholtest verweigert und sie Grund zur Annahme haben, man hätte getrunken.

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Nein.

Zumindest in den Bundesländern, wo ich die PolG gelesen habe, reicht das nicht als Grundlage.

Die Polizei darf zur allgemeinen Abwehr von Gefahren, und zur Aufrechterhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung so ziemlich alles, auch dich vorläufig festnehmen.