Polizei wollte mich 5 Meter vor meiner Haustüre kontrollieren dürfen die das?

3 Antworten

Ja. Die dürfen das. Und es ist egal, ob 5 m oder 500 m vom Zuhause.

Nur rein, dürfen sie nur bei Gefahr oder mit richterlichem Beschluss. Der Gehweg vor dem Haus ist öffentlicher Raum.

Und es ist keine Gurkentruppe, sondern die Polizei. Die machen, dass ja nicht, weil sie Langeweile haben, sondern weil sie einen Auftrag haben.

Nein, strafbar nicht, aber da bist du wohl auf ein paar schlecht ausgebildete Exemplare der Gattung Polizist gestoßen. Jeder gute Schutzmann hätte dich zurück gehalten, bzw. die Türe eingetreten.


PolNRW93  06.09.2024, 01:58

Die Tür eingetreten? Mit welcher Begründung denn das bitte?

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Still  06.09.2024, 07:36
@PolNRW93

Unbekannte Person entzieht sich aktiv der Kontrolle. Es besteht somit der Anfangsverdacht, dass hier eine mit Haftbefehl gesuchte Person oder ein Täter auf frischer Tat verfolgt werden muss. Nennt sich konkludentes Handeln.

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PolNRW93  06.09.2024, 12:30
@Still

Unbekannt zu sein ist nicht strafbar. Und nur weil eine Person keinen Bock auf eine IDF hat, ist dadurch niemals der Anfangsverdacht einer Straftat erfüllt, da dieser immer konkret sein muss. Wegen was für einer konkreten Straftat hat sich die Person denn verdächtig gemacht?

Und selbst, wenn es so wäre… selbst, wenn die Polizei wüsste, dass die Person einen offenen Haftbefehl hat… was soll dann passieren? Die Person wird sich in dem Haus sicherlich nicht in Luft auflösen. Solange die Polizei draußen ist, ist sein Standort also erstmal gesichert. Gefahr im Verzug kannste streichen.

Man könnte also höchstens nen Staatsanwalt anrufen und versuchen, nen Beschluss für das Betreten und die Absuche des Hauses zwecks Antreffen der Person anzuregen.

Bei nem offenen HB kein Problem.

Aber in diesem Fall würde kein Staatsanwalt in ganz Deutschland dazu Ja sagen. Kein Anfangsverdacht einer Straftat. Allerhöchstens ne Owi wegen falscher Namensgabe. Und wenn die Person sagt, dass sie da wohnt und mit Schlüssel in‘s Haus rein ist, kann man die Personalien über die EMA recherchieren und ihm sogar die Owi-Anzeige pinnen.

Also nix mit Tür eintreten! Ein „guter Schutzmann“ weiß nämlich, was er darf und was nicht!

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Still  07.09.2024, 07:48
@PolNRW93

Dem Nickname nach bist du Polizist; scheinst aber dem POLG nicht sonderlich zu vertrauen.

Eine Person, die in ein Haus flüchtet, ist überhaupt nicht als statisch oder gar gesichert zu bezeichnen! Der Verdächtige kann schon durch die Hintertür wieder weg sein und ob er überhaupt in sein Eigenheim geflüchtet ist, ist ebenfalls ohne jede Sicherheit dahingestellt. Ferner können im Haus x Bewaffnungen vorhanden sein, mit denen sich der Verdächtige auf einen Zugriff vorbereiten kann.

Eine Tür eintreten sind ca. 2-400 Euro Schaden, erspart aber unzählige Personalstunden und einen SEK-Zugriff.

Jedes Verwaltungsgericht wird der Polizei Recht geben, dass der FS die Einsatz und Zugriff selbst verursacht hat!

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PolNRW93  07.09.2024, 16:23
@Still
Der Verdächtige kann schon durch die Hintertür wieder weg sein

Du verstehst es nicht! Mal wieder.

Er IST kein Verdächtiger! In dieser Situation hat die Person sich KEINER Straftat verdächtigt gemacht. Und selbst, WENN es doch so wäre, dann würden sich jegliche Maßnahmen nach der StPO richten und nicht nach dem PolG!

Zweitens haben wir sehr wohl Möglichkeiten, herauszufinden, ob eine Person, dessen äußeres Erscheinungsbild uns bekannt ist, in einem bestimmten Haus wohnt oder nicht.

Und drittens ist der Schaden an der Tür in diesem Fall überhaupt nicht das höchste geschützte Rechtsgut, um das es geht, sondern die Unverletzlichkeit der Wohnung. Deswegen gibt es sowas wie den Richtervorbehalt! Und nur, weil es theoretisch möglich ist, dass der unbekannte Unverdächtige, der bisher keinerlei Gefahr für irgendjemanden darstellt, in seinem Haus eventuell Zugriff auf irgendwelche Waffen hat, gegründet das NIE NIEMALS NICHT ein Betreten der Wohnung! Das ist völliger Nonsens!

SEK-Zugriff, ich werd nicht mehr 🤦🏻‍♂️ So ein Schwachsinn.

…du magst vielleicht Polizei toll finden und dich oberflächlich ein bisschen auskennen… hast aber von den tatsächlichen gesetzlichen Grundlagen und wann und wie sie angewandt werden, NULL Ahnung.

Ich werd mir auch die Mühe sparen, hier weiterhin mit dir zu diskutieren. Deine Unbelehrbarkeit bei dem Zugriffsvideo letztens hat mir gereicht.

Wenn dir ein Polizist sagt, dass es anders ist, als du denkst, akzeptier es einfach!

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Still  07.09.2024, 20:13
@PolNRW93

Für das Betreten einer Wohnung braucht es keine richterliche Anordnung. Das POLG und StPO sich häufig überschneiden, sollte bekannt sein. Übrigens wäre der Terminus bei einer Festnahme ebenfalls "Betroffener" und nicht "Verdächtiger" ; - )

Eine unbekannte Person entzieht sich der Kontrolle! Was für ein Schutzmann willst du sein, der dann sagt: "Pech gehabt, man sieht sich im Leben zweimal." ?

Der FS hat aktiv gegen eine polizeiliche Anordnung verstoßen! Wenn du ihm das durchgehen lässt: ein fach nur peinlich, denn die Ermächtigung für einen Zugriff hat die Polizei! (nur du halt nicht; hast vielleicht geschlafen)

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PolluxPM  05.09.2024, 18:57

P.S. Dummheit an sich ist übrigens nicht strafbar!

Das ist nur für die anderen Schlimm! .. der Spruch geht noch weiter... Doch im Falle von inkognito wäre das ja auch nicht schlimm🤷‍♂️

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Ja, dürfen sie.

Warum hast du nicht einfach mitgemacht?