Darf die Polizei einfach in mein Haus kommen?
Angenommen es verschaffen sich Leute Zutritt zu meinem Haus. Diese sagen mir das die Polizeibeamte sind und ermitteln.
Dürfen die einfach in mein Haus einbrechen?
Kriege ich kein Brief das gegen mich ermittelt wird ?
Habe ja 2017 eine Strafanzeige gestellt. Habe kein Brief mehr erhalten was passiert. Mir wurde nur gesagt das ermittelt wird.
Dürfen die dann nebenbei mich prüfen?
Darf ich während eines Ermittlungsverfahren in die Ermittlungsakte gucken oder gilt das nur für ein Gerichtsverfahren?
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn die mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen dann kannst du dagegen auch nichts tun machen. Wenn du Sie nicht rein lässt verschaffen Sie sich Zugang.
Ansonsten dürfen Sie nur eintreten wenn wirklich akute Gefahr besteht also angenommen sie hätten den Zwingende verdacht das jemand in ernster Gefahr ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das war nicht so. Sie fragten, ob ich Drogen nehme und Drogen pflanze. Keine Ahnung wie die auf so ein Blödsinn kommen. Nehme keine Drogen und weiß nicht wie man Drogen anbaut. Ist mir zu Kompliziert und zu anstrengend. Mag auch keine Pflanzen bei mir zuhause haben. Ist mir zu viel Arbeit.
Dürfen die bei einer Anzeige wegen Drogen einfach sich Zugang zu meinem Haus verschaffen?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ohne einen Durchsuchungsbefehl dürfen sie gar nichts
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Zitat aus dem Link:
Hierfür wird grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt – benötigt.
Ich hatte schon mal einen Durchsuchungsbeschluss in der Hand, und darauf stand auch 'Beschluss'.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=durchsuchungsbeschluss
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Häufig möchten Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung gegen Sie im Wege eines Strafverfahrens einsetzbare Mittel finden. Hierbei ist die Wohnungsdurchsuchung eines der zur Verfügung stehenden Mittel. Hierfür wird grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt
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Offiziell ist das ein Beschluss, kein Befehl. Durchsuchungsbefehl ist die umgangssprachliche (falsche) Bezeichnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und dann gibt es noch das Wort "Durchsuchungsanordnung"; denn über dem Papierstück steht evtl. Beschluss; evtl. auch nicht, je nachdem wer es ausgefertigt hat.
Grundsätzlich beantragt aber die StA oder ihre Ermittlungspersonen beim zuständigen Gericht die Anordnung der Durchsuchung und das Gericht ordnet dann die Durchsuchung an; sie befiehlt aber keine Durchsuchung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
So auch nicht ganz richtig! Bei Gefahr dürfen sie sich gewaltsam und ohne Beschluss rein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ohne Einen Durchsuchungsbeschluss dürfen die es nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/exxonvaldez/1451690972117_nmmslarge__180_30_540_540_54312fb41536dcffc6fa9125ed849374.jpg?v=1451690972000)
Nein.
Ohne richterlichen Beschluss dürfen sie das nur bei "Gefahr im Verzug".
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Sie kommen mit einem entsprechendem Beschluss und den zeigen sie dir.
Ist allerdings Gefahr in Verzug, können sie rein, ob dir das nun passt oder nicht. Diese Maßnahme müssen sie mit der aktuellen Lage rechtfertigen und ohne diesen Rechtfertigungsgrund werden sie es nicht tun.
In beiden Fällen dürfen und müssen sie die Personalien aller Anwesenden aufnehmen.
Du selbst darfst in keine Akte gucken. Dein Anwalt darf das.
Gruß S.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei 'Gefahr im Verzug' dürfen sie es. Übrigens: Es heißt 'Durchsuchungsbeschluss'.