Darf die Polizei einfach in mein Haus kommen?

10 Antworten

Wenn die mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen dann kannst du dagegen auch nichts tun machen. Wenn du Sie nicht rein lässt verschaffen Sie sich Zugang.

Ansonsten dürfen Sie nur eintreten wenn wirklich akute Gefahr besteht also angenommen sie hätten den Zwingende verdacht das jemand in ernster Gefahr ist.


Toemmchen14 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 20:18

Das war nicht so. Sie fragten, ob ich Drogen nehme und Drogen pflanze. Keine Ahnung wie die auf so ein Blödsinn kommen. Nehme keine Drogen und weiß nicht wie man Drogen anbaut. Ist mir zu Kompliziert und zu anstrengend. Mag auch keine Pflanzen bei mir zuhause haben. Ist mir zu viel Arbeit.

Dürfen die bei einer Anzeige wegen Drogen einfach sich Zugang zu meinem Haus verschaffen?

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Ohne einen Durchsuchungsbefehl dürfen sie gar nichts


PatrickLassan  14.02.2021, 15:49

Bei 'Gefahr im Verzug' dürfen sie es. Übrigens: Es heißt 'Durchsuchungsbeschluss'.

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verreisterNutzer  14.02.2021, 15:54
@PatrickLassan

Häufig möchten Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung gegen Sie im Wege eines Strafverfahrens einsetzbare Mittel finden. Hierbei ist die Wohnungsdurchsuchung eines der zur Verfügung stehenden Mittel. Hierfür wird grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt 

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PatrickLassan  14.02.2021, 15:57
@verreisterNutzer

Offiziell ist das ein Beschluss, kein Befehl. Durchsuchungsbefehl ist die umgangssprachliche (falsche) Bezeichnung.

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Meandor  15.02.2021, 01:05
@PatrickLassan

Und dann gibt es noch das Wort "Durchsuchungsanordnung"; denn über dem Papierstück steht evtl. Beschluss; evtl. auch nicht, je nachdem wer es ausgefertigt hat.

Grundsätzlich beantragt aber die StA oder ihre Ermittlungspersonen beim zuständigen Gericht die Anordnung der Durchsuchung und das Gericht ordnet dann die Durchsuchung an; sie befiehlt aber keine Durchsuchung.

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Sirius66  14.02.2021, 20:19

So auch nicht ganz richtig! Bei Gefahr dürfen sie sich gewaltsam und ohne Beschluss rein.

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Ohne Einen Durchsuchungsbeschluss dürfen die es nicht

Nein.

Ohne richterlichen Beschluss dürfen sie das nur bei "Gefahr im Verzug".


Sie kommen mit einem entsprechendem Beschluss und den zeigen sie dir.

Ist allerdings Gefahr in Verzug, können sie rein, ob dir das nun passt oder nicht. Diese Maßnahme müssen sie mit der aktuellen Lage rechtfertigen und ohne diesen Rechtfertigungsgrund werden sie es nicht tun.

In beiden Fällen dürfen und müssen sie die Personalien aller Anwesenden aufnehmen.

Du selbst darfst in keine Akte gucken. Dein Anwalt darf das.

Gruß S.


Toemmchen14 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 20:21

Vielen Dank 😊

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