Darf die Polizei einfach in mein Haus kommen?
Angenommen es verschaffen sich Leute Zutritt zu meinem Haus. Diese sagen mir das die Polizeibeamte sind und ermitteln.
Dürfen die einfach in mein Haus einbrechen?
Kriege ich kein Brief das gegen mich ermittelt wird ?
Habe ja 2017 eine Strafanzeige gestellt. Habe kein Brief mehr erhalten was passiert. Mir wurde nur gesagt das ermittelt wird.
Dürfen die dann nebenbei mich prüfen?
Darf ich während eines Ermittlungsverfahren in die Ermittlungsakte gucken oder gilt das nur für ein Gerichtsverfahren?
10 Antworten
Ohne einen Durchsuchungsbefehl dürfen sie gar nichts
Zitat aus dem Link:
Hierfür wird grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt – benötigt.
Ich hatte schon mal einen Durchsuchungsbeschluss in der Hand, und darauf stand auch 'Beschluss'.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=durchsuchungsbeschluss
Häufig möchten Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung gegen Sie im Wege eines Strafverfahrens einsetzbare Mittel finden. Hierbei ist die Wohnungsdurchsuchung eines der zur Verfügung stehenden Mittel. Hierfür wird grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt
Offiziell ist das ein Beschluss, kein Befehl. Durchsuchungsbefehl ist die umgangssprachliche (falsche) Bezeichnung.
Und dann gibt es noch das Wort "Durchsuchungsanordnung"; denn über dem Papierstück steht evtl. Beschluss; evtl. auch nicht, je nachdem wer es ausgefertigt hat.
Grundsätzlich beantragt aber die StA oder ihre Ermittlungspersonen beim zuständigen Gericht die Anordnung der Durchsuchung und das Gericht ordnet dann die Durchsuchung an; sie befiehlt aber keine Durchsuchung.
So auch nicht ganz richtig! Bei Gefahr dürfen sie sich gewaltsam und ohne Beschluss rein.
Ohne Einen Durchsuchungsbeschluss dürfen die es nicht
Sie kommen mit einem entsprechendem Beschluss und den zeigen sie dir.
Ist allerdings Gefahr in Verzug, können sie rein, ob dir das nun passt oder nicht. Diese Maßnahme müssen sie mit der aktuellen Lage rechtfertigen und ohne diesen Rechtfertigungsgrund werden sie es nicht tun.
In beiden Fällen dürfen und müssen sie die Personalien aller Anwesenden aufnehmen.
Du selbst darfst in keine Akte gucken. Dein Anwalt darf das.
Gruß S.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Polizisten zur Gefahrenabwehr das Haus betreten OHNE eine richterlichen Beschluss. Die Voraussetzungen stehen im Polizeigesetz der jeweiligen Bundesländer. Zu Ermittlungszweckrn bedarf es in aller Regel eines Beschlusses des Amtsgerichts.
Natürlich dürfen sie nicht ohne Grund in dein Haus. Auch nicht einfach so zu Ermittlungszwecken.
Für sowas benötigen sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, welchen sie dir aber vorher zeigen und dich somit darüber in Kenntnis setzen müssen, dass sie dein Haus durchsuchen.
Gut, dann sind die eingebrochen. Na gut, kann auch nichts mehr beweisen. Zu spät dafür. Fürs nächste Mal weiß ich das
Bei 'Gefahr im Verzug' dürfen sie es. Übrigens: Es heißt 'Durchsuchungsbeschluss'.