Darf die Polizei einfach in mein Haus kommen?

10 Antworten

Ohne einen Durchsuchungsbefehl dürfen sie gar nichts


PatrickLassan  14.02.2021, 15:49

Bei 'Gefahr im Verzug' dürfen sie es. Übrigens: Es heißt 'Durchsuchungsbeschluss'.

verreisterNutzer  14.02.2021, 15:54
@PatrickLassan

Häufig möchten Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung gegen Sie im Wege eines Strafverfahrens einsetzbare Mittel finden. Hierbei ist die Wohnungsdurchsuchung eines der zur Verfügung stehenden Mittel. Hierfür wird grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt 

PatrickLassan  14.02.2021, 15:57
@verreisterNutzer

Offiziell ist das ein Beschluss, kein Befehl. Durchsuchungsbefehl ist die umgangssprachliche (falsche) Bezeichnung.

Meandor  15.02.2021, 01:05
@PatrickLassan

Und dann gibt es noch das Wort "Durchsuchungsanordnung"; denn über dem Papierstück steht evtl. Beschluss; evtl. auch nicht, je nachdem wer es ausgefertigt hat.

Grundsätzlich beantragt aber die StA oder ihre Ermittlungspersonen beim zuständigen Gericht die Anordnung der Durchsuchung und das Gericht ordnet dann die Durchsuchung an; sie befiehlt aber keine Durchsuchung.

Sirius66  14.02.2021, 20:19

So auch nicht ganz richtig! Bei Gefahr dürfen sie sich gewaltsam und ohne Beschluss rein.

Ohne Einen Durchsuchungsbeschluss dürfen die es nicht

Sie kommen mit einem entsprechendem Beschluss und den zeigen sie dir.

Ist allerdings Gefahr in Verzug, können sie rein, ob dir das nun passt oder nicht. Diese Maßnahme müssen sie mit der aktuellen Lage rechtfertigen und ohne diesen Rechtfertigungsgrund werden sie es nicht tun.

In beiden Fällen dürfen und müssen sie die Personalien aller Anwesenden aufnehmen.

Du selbst darfst in keine Akte gucken. Dein Anwalt darf das.

Gruß S.


Toemmchen14 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 20:21

Vielen Dank 😊

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Polizisten zur Gefahrenabwehr das Haus betreten OHNE eine richterlichen Beschluss. Die Voraussetzungen stehen im Polizeigesetz der jeweiligen Bundesländer. Zu Ermittlungszweckrn bedarf es in aller Regel eines Beschlusses des Amtsgerichts.

Natürlich dürfen sie nicht ohne Grund in dein Haus. Auch nicht einfach so zu Ermittlungszwecken.

Für sowas benötigen sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, welchen sie dir aber vorher zeigen und dich somit darüber in Kenntnis setzen müssen, dass sie dein Haus durchsuchen.


Toemmchen14 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 20:11

Gut, dann sind die eingebrochen. Na gut, kann auch nichts mehr beweisen. Zu spät dafür. Fürs nächste Mal weiß ich das