Nebenkostenabrechnung Widerspruch wird widersprochen, aber nicht vom Vermieter!?

1 Antwort

Deine Denke ist richtig, der Einspruch (nicht Widerspruch) ist an den Vermieter (dein Vertragspartner) zu richten, nicht an dessen Dienstleister.

Deine Einspruchsfrist beträgt taggenau 12 Monate ab Zustellung der Abrechnung.

Wenn d. E. die Korrektur nicht korrekt sein sollte, lege nochmals Einspruch ein und fordere Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege. Nur wenn diese ermöglicht/gewährt wird bzw. erst danach ist eine Nachzahlung fällig.