Nebenkostenabrechnung Widerspruch wird widersprochen, aber nicht vom Vermieter!?
Hallo,
ich habe nach Prüfung der Nebenkostennachzahlung widersprochen. Der Widerspruch ging an meinen Vermieter. Jetzt wurde dem teilweise zugestimmt. Dem wichtigsten Punkt wurde widersprochen, aber nicht vom Vermieter, sondern von der Abrechnungsfirma.
Hier meine Frage, mein Widerspruch ging an meinen Vertragspartner der Vermieter, ich bekomme aber einen Widerspruch von dessen Dienstleister (machen die Nebenkostenabrechnungen) dieser ist aber nicht mein Vertragspartner also ist doch sein Widerspruch nicht gültig, ODER?
Danke
1 Antwort
Deine Denke ist richtig, der Einspruch (nicht Widerspruch) ist an den Vermieter (dein Vertragspartner) zu richten, nicht an dessen Dienstleister.
Deine Einspruchsfrist beträgt taggenau 12 Monate ab Zustellung der Abrechnung.
Wenn d. E. die Korrektur nicht korrekt sein sollte, lege nochmals Einspruch ein und fordere Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege. Nur wenn diese ermöglicht/gewährt wird bzw. erst danach ist eine Nachzahlung fällig.