Darf der Vermieter ohne mein Wissen meinen gemieteten Garten einzäunen?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe hinter dem Haus ein Stück Garten gemietet. Dieses Stück Garten war nicht eingezäunt und wurde auch durch den Vermieter betreten, was für mich auch kein Problem darstellte.
Ich habe eine 10 jährige Tochter und diese durfte den gesamten Garten, nicht nur mein gemietetes Stück, benutzen. Wurde mündlich besprochen.
Nun sind die meisten hier kinderfeindlich eingestellt und beschweren sich, sobald sie nur ein Kind im Garten erblicken.
Nun hat meine Vermieterin, während ich arbeiten war, mein Stück Garten provisorisch eingezäunt mit Pfählen und Absperrband, welches man auf Baustellen benutzt, ohne dass sie mich vorher darüber in Kenntnis gesetzt hat.
Muss ich mich nun in Zukunft hinter einem Baustellenabsperrband sonnen? Kann meines Erachtens nach nicht in Ordnung sein …..???
2 Antworten
Der Rest des Gartens steht allen zur Verfügung? Dann auch dir und deiner Tochter.
Das Absperrband definiert nur den Bereich, in dem du das alleinige Sagen hast.
Du darfst ungestört den von dir gemieteten Anteil am Garten nutzen. Das heisst NICHT, dass du oder dein Nachwuchs auch die von anderen Nachbarn gemietete Gartenteile nutzen darfst.
Die anderen Nachbarn haben auch gar keinen Gartenanteil ……ich bin die einzige
Die jetzt offensichtlich zurückgezogen wurde. Habt ihr die mündliche Regelung etwas zu sehr ausgenutzt?
nein ….es kann ja sein, dass die Vermieterin das zurückziehen möchte, dann kann sie es doch auch einfach sagen, ist mit mir nicht besprochen worden.
Das war nicht die Frage. Wie bereits geschildert gab es das Einverständnis der Vermieterin, den gesamten Garten zu benutzen.