Darf Vermieter Pflastersteine in meinem Garten lagern?

5 Antworten

Wenn das Vertraglich festgehalten ist Ja, wenn nicht darfst du diese Sachen entfernen, da der Garten ein Bestandteil der Mietsache ist.


Lorii110 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 17:21

Ne ist natürlich nicht vertraglich festgehalten.

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Lorii110 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 17:21

Ich finde das ist eine Unverschämtheit.

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Tenerazia  24.09.2021, 17:24
@Lorii110

Dann sag ihm das nicht mir, der Vermieter darf den Garten nach der Vermietung gar nicht mehr betreten.

Ist aber fraglich ob du nach dem frischen Einzug direkt in den Angriffsmodus gehen willst gegen dein Vermieter, eventuell nachfragen wie lange die dort bleiben sollen.

Ansonsten Mieterbund mal fragen wenn du Mitglied bist.

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Ist der Platz, auf dem die Steine liegen, Bestandteil der Mietsache, kann der Eigentümer die Steine höchstens temporär dort lagern, wenn z.B. gerade Bauarbeiten im Garten durchgeführt werden. Ich bin der Meinung, eine dauerhafte Lagerung müsste im Mietvertrag vereinbart und im Mietzins berücksichtigt worden sein, und wenn nicht, dann kannst Du wegen diesen Steinen nicht den ganzen Platz nutzen, und das wiederum stellt einen Mangel an der Mietsache dar, der Dich berechtigt, einen tieferen Mietzins zu verlangen, wenn der Mangel nicht in nützlicher Frist behoben wird. Dabei ist zu beachten, dass die Mängelrüge bei offenen, sichbaren Mängeln unverzüglich zu erfolgen hat (beim Einzug in eine Wohnung wäre es zumindest in der Schweiz Usus, dass die Mänglrüge binnen 14 Tage seit Einzug mit einem eingeschriebenen Brief an den Eigentümer/ Verwaltung) erfolgt. Wartet man länger, könnte im Streitfall behauptet werden, dass Du den Mangel geduldet oder gar selber verursacht hast. Zu beachten ist: Du darfst nicht aus Protest einfach keinen oder weniger Mietzins überweisen. Das würde dem Eigentümer das Recht geben, Dir kurzfristig den Mietvertrag zu kündigen. Wenn schon müsstest Du ein Verfahren einleiten, und dann auf ein von der Amtsstelle bezeichnetes Sperrkonto den Mietzins einzahlen. Ohne Amtssegen gilt man als säumiger Mieter und ist kündbar. Du solltest allerdings bedenken, dass wenn der Eigentümer z.B. in der selben Liegenschaft wohnt, ein weiteres Zusammenleben nach einem Rechtsverfahren sehr schwierig würde.

Wenn der Garten zur Mietsache gehört, mindere die Miete, wenn er die Steine nicht wegräumt. Erkundige dich aber vorher, welche Summe angemessen wäre.