Darf der Vermieter einem schon die Nebenkostenabrechnung schicken obwohl die Versammlung noch nicht war?
3 Antworten
Was für eine Versammlung?
Vermieter dürfen die Abrechnung den Mietern zusenden wenn die Abrechnung fertig ist. Irgend eine Versammlung ist da völlig wurscht.
Das gilt für die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer. Mit der Abrechnung für Mieter hat das nichts zu tun.
Davon abgesehen sind nicht alle Vermieter Eigentümer von Eigentumswohnungen.
Du hast recht, ich hätte schreiben sollen, dass es sich um eine WEG handelt.
Das heißt, in folgendem Fall darf der Vermieter die Nebenkosten trotzdem einfordern:
Versammlung beschließt die Abrechnung nicht, weil der Verbrauch der Gasverbrauch innerhalb eines Jahres im ganzen Haus laut Ablesefirma um 100.000 kwh gestiegen ist und die Kosten verdreifacht.
Die Hausverwaltung hat den Beschluss aber einfach umgangen, indem sie statt die Nachforderung einfach eine Sonderumlage in ähnlicher Höhe beschlossen hat :)
Das hat aber nichts mit der Betriebskostenabrechnung für Mieter zu tun.
Ich sende meinem Mieter immer die Abrechnung nach der Eigentümernversammlung, denn man bekommt vom Hausverwalter eine Auftsellung von allen Kosten die auf den Mietern umlegbar sind, daher verstehe ich nicht warum man schon im Vorfeld dem Mieter abrechnen soll. Es sei denn der Vermieter macht die Abrechnung selbst, dafür muß er aber auch alle Angaben nachweisen können.
Nebenkostenabrechnung wird vom Vermieter an die Mieter geschickt sobald sie fertig ist da gibt es keine Versammlung oder sonstiges
Ich dachte, auf der Eigentümerversammlung muss die Abrechnung beschlossen werden.