Gibt das Einwohnermeldeamt Auskunft über Adressen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

So funktioniert die Anfrage beim Einwohnermeldeamt

Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann. Die betroffenen Personen werden jedoch bei diesen so genannten erweiterten Melderegisterauskünften unverzüglich informiert und erhalten auch den Namen des Anfragenden.

Für die Auskünfte aus dem Melderegister berechnen die Behörden unterschiedliche Gebühren ... www.einwohnermeldeamt.de

Ja, gibt es. Wenn Du einen berechtigten Grund angibst. Nur manche verlangen auch eine Bearbeitungsgebühr.

Ich weiß das aus Erfahrung, da ich vor Jahren den Vater meiner Kinder gesucht habe.

Nein. Das Amt hat die Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten. Deswegen wirst Du als Normalbürger doert keine Auskunft über dritte bekommen


kikkerl  23.05.2010, 08:31

du hast keine ahnung wie leicht man an informationen kommt. brauchst nur am telefon einen bestimmten grund zu nennen und schwupps weisst du wo die person wohnt.reicht nur dass du sagst die person ist mit dir verwandt, auch wenn es nicht stimmt, zumindest bei uns ist das so...

0
PrettyMistress  04.06.2017, 08:00
@kikkerl

Das stimmt auch nicht. Die Adresse einer Person wird dir beim Amt gegen Gebühren und persönlich mit mitnahme des Personalausweises ausgehändigt.

0

Das duerfen die einfach so gar nicht - waere ja auch nicht richtig.

Wenn du eine Anschrift brauchst, frag die Person die dort wohnt ;) Wenn das aus irgend einem Grund nicht geht - ein Anwalt kann da evtl. weiterhelfen... Je nach dem was dein Anliegen ist.

Ja gibt es, wenn du ein "berechtigtes Interesse" nachweist.


docbde2  23.05.2010, 09:13

In der regel reicht es, wenn man auf dem Antrag oder müdlich bestätigt, dass man ein "berechtigtes Interesse", wie z.B. Schulden eintriben o.ä. hat.

0