4 Jahre alte Matratze - darf Vermieter etwas verlangen?

9 Antworten

Da eine Matratze nach 4 Jahren im normalen Gebrauch keinerlei Schäden aufweist ist es offensichtlich das sie durch Dich und Deinen "Gebrauch" unbrauchbar wurde. Wenn Du die Matratze mit gemietet hast so hast Du dem Vermieter seinen Schaden welchen Du verursacht hast selbstverständlich zu ersetzen.

Eine neuwertige Matratze ist nach nur 4 Jahren des normalen Gebrauchs nicht unbrauchbar.

Den Zeitwert (neu für alt) bei Eigenverschulden des Mieters.

In der Regel sagt man, soll man Matratzen nach 10 Jahren wechseln. Wenn die nach 4 Jahren schon aussieht wie „Hund“, fehlt da mehr als die Hälfte der normalen Lebenszeit.

Vielleicht sollte man sich mal etwas Gedanken über seine Verantwortung machen.

Natürlich darf er.

Wenn sie durchgelegen ist, nein. Das ist Verschleiß.

Wenn sie dreckig oder beschädigt ist, ja. Das muss nicht sein, man kann auf fremdes Eigentum aufpassen und Matratzenschoner verwenden, wenn man weiß, dass man "Flecken" hinterlassen wird. Oder sich gleich eine eigene kaufen und das Teil vom Vermieter irgendwo sicher lagern.