Bist Du sicher dass Du keine Hilfe brauchst? Ich würde das anders beurteilen. Und Diazepam sind kein Kinderkram und bei der Regelmäßigkeit die Du an den Tag legst würde ich schon von einer Abhängigkeit sprechen. Suche Dir Hilfe und rede mit Fachleuten darüber und vor allem gestehe Dir Dein Problem ein. Nur so wird es Dir auf Dauer besser gehen.

...zur Antwort

Die Polizei könnte den Ausweis zur Sachfahndung ausschreiben. Aber dafür bräuchte Sie die Ausweisnummer etc. Diese bekommt Sie aber von der Meldebehörde (z. B. Bürgeramt). Also gehe am Montag direkt zur zuständigen Meldebehörde und zeige den Verlust an und beantrage einen neuen Perso (Lichtbild nicht vergessen). Die Meldebehörde sorgt dann schon dafür, dass der verlorene perso zur sachfahndung ausgeschrieben wirdl

...zur Antwort

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt.

Sorry aber da bist Du zur Zeit am besten aufgehoben.

...zur Antwort

Habe Geduld. Die Tabletten brauchen eine Zeit zum wirken. Wenn es in 3 Tagen nicht beser ist wieder zum Arzt gehen.

...zur Antwort
Freundin hat schluss gemacht - soll ich zu ihr fahren?

Hallo

Meine Freundin hat vor 8 tagen schluss gemacht. wir waren 8 monate zusammen, leben aber 750km voneinander entfernt. Wir beide haben fehler gemacht. ich weiß auch schon welche ich gemacht habe und möchte mich ändern. ich möchte sie einfach auf keinen fall loslassen, weil es für mich die richtige ist. ich weiß, ich sollte weiterleben, etc. allerdings geht das einfach nicht. ich kann es schwer beschreiben. ich brauche sie einfach. sie sagt, sie hat noch gefühle für mich, aber nicht mehr so wie früher. und ja, sie möchte zeit haben und sich in ein paar wochen bei mir melden oder so. ich kann aber einfach nicht mehr. ich bin sowasvon am ende. ja, ich bin depressiv.. ich wäre gerne zu ihr gefahren, um mit ihr zu reden und sie nochmal zu fragen, ob sie mir nocheine chance gibt. sie sagt, es geht momentan einfach nicht. sie will momentan allgemein keine beziehung. aber mein herz sagt mir einfach, dass ich zu ihr fahren soll und mit ihr reden soll. sie sagte, sie möchte nicht, dass ich zu ihr fahre, weil sie auch dasselbe sagen würde undso. das kann ich aber irgendwie einfach nicht glauben. ich will sie wie gesagt auf keinen fall loslassen. es ist einfach unmöglich! Ich hab sie jetzt auch oft kontaktiert, was schwierig ist, wenn sie mich überall blockiert. desweiteren hab ich sie mehrmals angerufen. sie sagte aber, dass ich sie jetzt erstmal inruhe lassen soll. und ja, ich weiß, dass es ein fehler war, mit dem kontaktieren. Einen brief habe ich auch schon geschrieben. Sie sagte aber, dass das momentan nicht wirklich was bringt und ich alles getan hab, was ich tun kann. ich soll anscheinend abwarten

Soll ich zu ihr fahren oder noch abwarten (ca 4 wochen) und dann fahren? Wie gesagt. ich bin echt kurz vorm ende...

Kann mir BITTE jemand helfen, dafür wäre ich sehr dankbar!

LG

...zum Beitrag

Den Weg würde ich mir erst mal sparen. Aber Du kannst ja mit Ihr telefonieren und einfach mal fragen wie es ihr geht. Allgemeine Konservation und nicht auf die Trennung eingehen. Nicht über SMS oder andere elektronische Medien sondern richtig telefonieren, da Du da ihre Betonungen und so besser hören kannst. Und dann viel Geduld und nicht zu oft anrufen. Gib ihr und Dir Zeit.

...zur Antwort

Ruf doch morgen mal die zuständige Autobahn-Straßenmeisterei für Deine Region an und führe mit Ihnen ein Interview. Geht ja auch telefonisch. Ist auch mal ein neuer Referatsansatz.

...zur Antwort

Beim Verkauf einer Schreckschusspistole kommt es darauf an, ob es sich um eine erlaubnisfreie Waffe (PTB im Kreis Zeichen) handelt oder um eine erlaubnispflichtige Waffe. Die erlaubnispflichtige Waffe (ohne PTB im Kreis, möglicherweise aber mit PTB im Viereck) kann nur an Personen mit einer entsprechenden Erwerbserlaubnis (Voreintrag grüne Waffenbesitzkarte, Handelserlaubnis) übelassen werden. Die erlaubnisfreie Waffe kann an jede Person ab 18 Jahren überlassen werden, sofern voll geschäftsfähig und kein Waffenverbot besteht.

Beim Verkauf sollte man beachten, dass die Waffe vom Käufer oder Verkäufer ggf. transportiert werden muss. Dies muss zwingend in einem verschlossenen (nicht nur geschlossenen) Behältnis erfolgen. Sonst liegt ein Führen vor, für welches der kleine Waffenschein Voraussetzung ist.

...zur Antwort

Auf illegalen Waffenbesitz steht nach § 52 Waffengesetz Geldstrafe oder Gefängnis. Wenn es eine Kriegswaffe nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz war evtl. auch mehr.

Am Besten suchst Du Dir einen guten Anwalt.

...zur Antwort

Direkte Erfahrungen mit einem Jugendtreff habe ich nicht. Aber meine Erfahrung ist allgemein, dass bei Ehrenamtlichen Projekte eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit aussagekräftigen Fotos vorhanden sein muss. Schau mal unter www.fotos-fuers-ehrenamt.de dort findest Du weitere Infos und Seminarangebote.

...zur Antwort

Für die Ausstellung des kleinen Waffenscheines ist die für den Hauptwohnsitz zuständige Waffenbehörde (Ordnungsamt oder Polizeibehörde) zuständig. Dort muss man einen Antrag stellen. Die Kosten liegen bei ca. 50-55 Euro.

ABER ACHTUNG: Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen (Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb des befriedeten Besitztums) von sogenannten PTB-Waffen (gekennzeichnet mit einem PTB-im-Kreis). Luftgewehre fallen nicht hierunter. Daher ist es nur möglich das Luftgewehr in einem verschlossenen Behältnis zum Schießstand zu transportieren. Wichtig: verschlossen und nicht geschlossen. Also z. B. ein Futteral oder ein Koffer welcher mit einem Schloss verschlossen ist. Wenn das Behältnis nicht verschlossen ist, liegt ein Führen vor und dies ist nach § 52 Waffengesetz beim Luftgewehr eine Straftat.

...zur Antwort

Da das Luftgewehr eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist, darfst Du es erst mit 18 Jahren erwerben. Schießen im Garten geht sowiso nur mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers und wenn die Geschosse das befriedete Besitztum (Garten) nicht verlassen können. Dabei kommt es auf die theoretische Möglichkeit des Verlassens in alle Richtungen (nicht nur in Schussrichtung) an. Das ist oft bei kleineren Gärten schwierig. Auch ein Luftgewehrprojektil kann je nach Energie bis zu 100 oder 150 Meter weit fliegen.

Das "F im Fünfeck" ist ein amtliches Zeichen des Beschussamtes, dass besagt, dass die Energie des Geschosses an der Mündung 7,5 Joule nicht überschreitet. Wenn das Luftgewehr dieses Zeichen nicht hat ist es erlaubnispflichtig.

Also 14 Jahre und Lufgewehr geht nicht. Warte bis Du 18 bist und einen groß genügenden Garten hast.

...zur Antwort

Die Bewährung wird nur widerrufen wenn er schuldhaft eine Straftat begeht. Aber er sollte dafür Sorgen, dass er während der Bewährungszeit (drei Jahre?) sich nichts zu schulden kommen lässt.

...zur Antwort

Was verstehst Du unter taser? Klassisch sind dies Elektroschocker, die Elektroden an dünnen Dräthen verschießen. Diese sind in Deutschland verboten.

Wenn Du normale Elektroschocker (ohne Drähte) meinst, so müssen diese über ein sogenanntes PTB-Zeichen verfügen. Dann können sie ab 18 jahren erworben werden und erlaubnisfrei geführt werden.

...zur Antwort

Grundsätzlich sind Soft-Air-Waffen bis 0,5 Joule für alle Personen erlaubt, auch Kinder. Für Waffen ab 0.51 Joule bis 7,5 Joule ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Die Waffen müssen außerdem über das sogenannte "F im Fünfeck" Zeichen verfügen (Vorsicht beim Internetkauf). Waffen über 7,5 Joule sind erlaubnispflichtig. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde gestellt werden.

Also mit einem Alter von 16-17 Jahren darfst Du nur Waffen erwerben und besitzen, die max. 0,5 Joule haben. Dabei kommt es auf die echte Mündungsenergie an und nicht auf irgendeine Beschriftung oder Herstellerangabe.

Bitte auch das Führungsverbot nach § 42 a WaffG beachten!

...zur Antwort

Am besten keines von beiden. Denn Du darfst mit beidem das eigene befriedete Besitztum nicht verlassen und hast also wenig Spaß daran.

...zur Antwort