Darf das Grundgesetz geändert werden?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau hier:

Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Ansonsten benötigst du eine Zweidrittelmehrheit.


guitschee  26.11.2023, 19:51

Wobei ich alleine bei den ersten 10 Artikeln schon 3-4 habe, bei denen ich gerne Sachen ändern wollen würde...

0
BelfastChild  26.11.2023, 20:17
@Artus01

Wobei kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf.

0
guitschee  26.11.2023, 20:17
@Artus01

Da ich kein Diktator bin, kann ich das nicht ;-). Aber nein, den ersten würde ich nicht ändern wollen.

0
Artus01  26.11.2023, 20:19
@guitschee

Das Du kein Diktator bist ist mir klar, denn das kannst Du gem. Art. 20 nicht sein. Aber möglicherweise hast Du ja Ambitionen mal einer zu werden.

0
guitschee  26.11.2023, 20:20
@Artus01

Nope. Mich stören nur ein paar Kleinigkeiten in den Artikeln :-D.

0
guitschee  26.11.2023, 20:22
@BelfastChild

Schutz der Ehe (Familie würde ich lassen, Ehe nicht), Religionsunterricht in Abstimmung mit Kirchen (das finde ich eine Frechheit), außerdem würde ich bei Gleichheit unabhängigi von "Sexualität" mit hinzufügen. Solche Sachen.

0
Artus01  26.11.2023, 20:22
@BelfastChild
Wobei kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf.

Das steht wo?

0
BelfastChild  26.11.2023, 20:28
@Artus01

Es darf aber nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Oder verstehe ich das falsch?

0
Artus01  26.11.2023, 20:36
@BelfastChild

Das bdeutet aber nicht das es nicht geändert werden kann und nur das war gemeint. Es gibt auch Veränderungen die den Wesensgehalt nicht ändern. Beispielsweise eine Änderung der Grundlagen für eine richterliche Anordnung bezüglich einer Postüberwachung.

0
alwaysf0rever 
Beitragsersteller
 26.11.2023, 19:52

Ich verstehe das nicht so ganz, kannst du mir das in easy Worten erklären?

0
guitschee  26.11.2023, 19:53
@alwaysf0rever

Der erste und der zwanzigste Artikel dürfen nicht geändert werden. Bei allen Artikeln danach müssen 2/3 der Bundestags- und Bundesratsabgeordneten der Änderung zustimmen.

0
BelfastChild  26.11.2023, 19:55
@alwaysf0rever

Es hängt mit der Erfahrung des Nationalsozialismus zusammen. Hitler machte aus der Weimarer Republik eine Diktatur mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes:

Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (offiziell: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und ReichRGBl. I S. 141) übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Adolf Hitler und hob damit die für eine demokratische Staatsordnung konstituierende Gewaltenteilung auf. Dieses Ermächtigungsgesetz, beschlossen am 23. März und tags darauf verkündet, bildete zusammen mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar und der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 die Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933

So etwas soll sich nicht wiederholen! Deswegen kann man das GG nicht so ändern, dass hier wieder eine Diktatur errichtet werden könnte. Ansonsten kann man aber Sachen im GG ändern, benötigt wird aber eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

0
Destranix  26.11.2023, 20:01
@guitschee

Die ersten 20? Waren es nicht nur 1, 20 und die Ewigkeitsklausel selbst?

2

Ja, aber nur mit einer 2/3 Mehrheit.

Bis auf die Art. 1 und 20, sowie den Art. 79, Abs. 3 (sogenannter "Ewigkeitsparagraf") sind alle Artikel änderbar.

Allerdings genügt da nicht "eine" 2/3 Mehrheit sondern zwei, nämlich im Bundestag und Bundesrat.