GrundRECHTE kurz erklären?

2 Antworten

Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Sie binden sämtliche deutsche Staatsgewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) als unmittelbar geltendes Recht. Eingriffe in Grundrechte müssen gesetzlich geregelt sein und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. In gewissem Umfang können sich aus Grundrechten auch Schutzpflichten des Staates und derivative Teilhaberechte ergeben. Da die Gerichte bei ihren Entscheidungen an die Grundrechte gebunden sind, können diese (in begrenztem Umfang) auch mittelbar auf Privatpersonen ausstrahlen. Der Staat selbst kann sich nicht auf Grundrechte berufen, mit Ausnahme der Universitäten und ÖRR Sender.