Darf das Finanzamt ohne Termin kommen?

10 Antworten

Steuerprüfung: vorherige Ankündigung

Steuernachschau (Umsatzsteuer, Lohnsteuer): ohne vorige Ankündigung

Das ist aber nur bei Unternehmen der Fall - im privaten Bereich kommt i. d. R. nur selten jemand vom Finanzamt zu einem nach Hause.

Ein Besuch eines Steuerfahnders ist allerdings nicht nur für strafrechtliche, sondern auch für steuerliche Sachverhaltsermittlungen möglich (z. B. Überprüfung häusliches Arbeitszimmer, Voraussetzungen Alleinerziehendenfreibetrag).

Das ist meist der Fall, wenn schon der Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt oder wenn solche Angaben, wie oben angeführt, in einer Steuererklärung offensichtlich als unwahr erscheinen.

Man muß ihn nicht in die Wohnung lassen.

Ansonsten kann man, bevor man diese Personen in die Wohnung läßt, auch einen Überprüfungsanruf beim Finanzamt tätigen.

Es war richtig, daß Du die Personen nicht in die Wohnung gelassen hast - Deine Eltern sollten sich daher umgehend beim Finanzamt erkundigen und ggf. Strafanzeige erstellen, wenn das Betrüger waren - ggf. ist aktuell eine entsprechende Betrügermasche in Deiner Stadt bekannt.

Aktuell gibt es Betrugsversuche per Telefon und Brief (Vollstreckungen werden angedroht wenn nicht etwas bezahlt wird)


lesterb42  23.08.2019, 13:39

Den gibt es auch noch den Vollziehungsbeamten, der ebenfalls unangemeldet kommt.

Kompalompa 
Beitragsersteller
 22.08.2019, 18:34

Mein Vater ist selbstständig.

Das Finanzamt hat nur normal angezogenen zivile Leute. Andere gibt es da nicht.

Und das Finanzamt muss auch keine Termin ausmachen. Nur wenn eine "normale" Betriebsprüfung ansteht muss diese auch vorher angekündigt werden.

Die sonstigen Kundenbetreuer des Finanzamtes kommen bevorzugt ohne Terminvereinbarungen.


Kompalompa 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 19:06

Und warum? Bringt denen doch nichts

Meandor  26.08.2019, 00:17
@Kompalompa

Doch, es bringt zumindest einen Eintrag in der Akte "Ist zu den üblichen Geschäftszeiten nicht im Haus". Das bedeutet im Moment noch nichts, kann aber später berücksichtigt werden.

Ziele von unangekündigten Nachschauen ist es, dass man einen Eindruck gewinnt, wie der Betroffene mit seinen steuerlichen Pflichten umgeht, wenn er sich nicht auf eine Prüfung vorbereiten kann.

DU lässt niemanden rein. Punkt. Sag das so und mach die Tür wieder zu.

Nur mit Polizei und Durchsuchungsbeschluss dürfen die in die Bude. Und den müssen die dir vorher zeigen. UND wenn du minderjährig bist, kannst du darauf bestehen, dass du erst einen Erziehungsberechtigten ranholen möchtest!


PatrickLassan  22.08.2019, 13:42

Theoretisch auch nur mit Durchsuchungsbeschluss. Steuerfahnder sind ebenso wie Polizisten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und haben dieselben Rechte.

Meandor  22.08.2019, 20:45

Durchsucht werden darf immer, egal ob jemand anwesend ist oder nicht.

§ 105 Abs. 2 StPO schreibt Zeugen vor. Solange nicht der Bewohner der Räume auf die Hinzuziehung von Zeugen verzichtet, müssen Zeugen hinzugezogen werden. Ein minderjähriger Bewohner kann nicht wirksam auf Zeugen verzichten.

Aber er hat kein Recht darauf, dass ein Erziehungsberechtigter vorher anwesend ist.

Ja, wenn sie fällige Steuern als Vollstreckungsbeamte einziehen wollen oder eben auch die Steuerfahndung.

Betriebsprüfer kündigen sich vorher an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

sag mal, welchen beruflichen Status hat denn Dein Vater? Ist er selbständig, Freiberufler, Angestellter, Beamter, Unternehmer oder Ähnliches;

haben denn die beiden Personen den Grund Ihres "Besuches" genannt (falls ihnen das überhaupt erlaubt ist) oder sonst eine Nachricht hinterlassen?

zu mir kommen ab und an auch zwei Personen, meist sind es Zeugen Jehovas oder Mormonen; ich lass sie nie rein, aber sie kommen immer wieder; bei Finanzbeamten könnte das allerdings nachteilig werden;

trotzdem Vorsicht, es könnten auch Leute sein, die Dir bzw. Deinem Vater irgendein supergünstiges Finanzprodukt anbieten wollen; da wär ich sehr vorsichtig;

lass Dir doch nächstes Mal ihren Dienstausweis zeigen und ruf ggfls. beim Finanzamt zurück; vllt. kommen sie dann nie wieder;


Kompalompa 
Beitragsersteller
 22.08.2019, 15:11

Er ist selbstständig. Die haben keinen Grund genannt. Die dachten ich wäre minderjährig.