Darf das Finanzamt ohne Termin kommen?
Bin alleine zuhause und das Finanzamt wollte meinen Vater sprechen. Also die sind zu uns nach Hause gekommen. Ohne Terminvereinbarung oder so. Er ist aber nicht mal zuhause. Können die das überhaupt? Hab jetzt Angst, dass das irgendwelche Hochstapler waren.
10 Antworten
Das Finanzamt hat nur normal angezogenen zivile Leute. Andere gibt es da nicht.
Und das Finanzamt muss auch keine Termin ausmachen. Nur wenn eine "normale" Betriebsprüfung ansteht muss diese auch vorher angekündigt werden.
Die sonstigen Kundenbetreuer des Finanzamtes kommen bevorzugt ohne Terminvereinbarungen.
Doch, es bringt zumindest einen Eintrag in der Akte "Ist zu den üblichen Geschäftszeiten nicht im Haus". Das bedeutet im Moment noch nichts, kann aber später berücksichtigt werden.
Ziele von unangekündigten Nachschauen ist es, dass man einen Eindruck gewinnt, wie der Betroffene mit seinen steuerlichen Pflichten umgeht, wenn er sich nicht auf eine Prüfung vorbereiten kann.
Steuerprüfung: vorherige Ankündigung
Steuernachschau (Umsatzsteuer, Lohnsteuer): ohne vorige Ankündigung
Das ist aber nur bei Unternehmen der Fall - im privaten Bereich kommt i. d. R. nur selten jemand vom Finanzamt zu einem nach Hause.
Ein Besuch eines Steuerfahnders ist allerdings nicht nur für strafrechtliche, sondern auch für steuerliche Sachverhaltsermittlungen möglich (z. B. Überprüfung häusliches Arbeitszimmer, Voraussetzungen Alleinerziehendenfreibetrag).
Das ist meist der Fall, wenn schon der Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt oder wenn solche Angaben, wie oben angeführt, in einer Steuererklärung offensichtlich als unwahr erscheinen.
Man muß ihn nicht in die Wohnung lassen.
Ansonsten kann man, bevor man diese Personen in die Wohnung läßt, auch einen Überprüfungsanruf beim Finanzamt tätigen.
Es war richtig, daß Du die Personen nicht in die Wohnung gelassen hast - Deine Eltern sollten sich daher umgehend beim Finanzamt erkundigen und ggf. Strafanzeige erstellen, wenn das Betrüger waren - ggf. ist aktuell eine entsprechende Betrügermasche in Deiner Stadt bekannt.
Aktuell gibt es Betrugsversuche per Telefon und Brief (Vollstreckungen werden angedroht wenn nicht etwas bezahlt wird)
Den gibt es auch noch den Vollziehungsbeamten, der ebenfalls unangemeldet kommt.
DU lässt niemanden rein. Punkt. Sag das so und mach die Tür wieder zu.
Nur mit Polizei und Durchsuchungsbeschluss dürfen die in die Bude. Und den müssen die dir vorher zeigen. UND wenn du minderjährig bist, kannst du darauf bestehen, dass du erst einen Erziehungsberechtigten ranholen möchtest!
Durchsucht werden darf immer, egal ob jemand anwesend ist oder nicht.
§ 105 Abs. 2 StPO schreibt Zeugen vor. Solange nicht der Bewohner der Räume auf die Hinzuziehung von Zeugen verzichtet, müssen Zeugen hinzugezogen werden. Ein minderjähriger Bewohner kann nicht wirksam auf Zeugen verzichten.
Aber er hat kein Recht darauf, dass ein Erziehungsberechtigter vorher anwesend ist.
Theoretisch auch nur mit Durchsuchungsbeschluss. Steuerfahnder sind ebenso wie Polizisten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und haben dieselben Rechte.
Ja, wenn sie fällige Steuern als Vollstreckungsbeamte einziehen wollen oder eben auch die Steuerfahndung.
Betriebsprüfer kündigen sich vorher an.
die sind zu uns nach Hause gekommen. Ohne Terminvereinbarung oder so.
Steuerfahnder und Vollziehungsbeamten kündigen sich aus naheliegenden Gründen nicht vorher an.
Hab jetzt Angst, dass das irgendwelche Hochstapler waren.
Hochstapler, die sich als Finanzbeamte ausgeben? Welchen Sinn sollte das ergeben?
Mein Vater hinterzieht keine Steuern oÄ. Also alles was er macht ist legal. Das waren einfach 2 normal angezogene Leute
Mein Vater hinterzieht keine Steuern
Das habe ich auch nicht behauptet.
Das waren einfach 2 normal angezogene Leute
Finanzbeamte tragen nun mal keine Uniformen. Du hättest dir ja den Dienstausweis zeigen lassen können.
"Also alles was er macht ist legal."
Ob es sich so verhält oder nicht, beurteilt letztlich das Finanzamt und keinesfalls dein Vater oder ein Steuerberater.
Damit wir uns richtig verstehen, das ist keine Unterstellung.
Wofür ist ein Steuerberater dann gut?! Der muss Ahnung davon haben was geht und was nicht
"Der muss Ahnung davon haben was geht und was nicht "
Die Realität kann anders aussehen. Wie auch immer, die Verantwortung verbleibt zunächst immer beim Steuerpflichtigen, der Steuerberater ist nur ein Berater. Hat er sich grobe Schnitzer geleistet, dann ist er dafür durchaus haftbar, als Idee bei einer Falschberatung.
Das aber schützt vorerst nicht, wenn das FA auftaucht.
habe es MEHR als einmal erlebt:
Unterlagen vom Mandanten erhalten, schriftliche Zusicherung, alle Unterlagen ordnungsgemäß abgegeben zu haben.
Betriebsprüfung: Nummernkonto in der Schweiz, natürlich nicht vorgelegt. Schuld an der Steuernachzahlung hätte dann der Steuerberater sein sollen. war er aber gottseidank nicht
Und warum? Bringt denen doch nichts