Welches Finanzamt?

1 Antwort

Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das Wohnortfinanzamt zuständig.

Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist das Tätigkeitsfinanzamt für zuständig.

Grundsätzlich gilt:

Für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit ist das Finanzamt an deinem Wohnsitz zuständig.

Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie die Tätigkeit überwiegend ausüben.

Für Gewerbetreibende ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Gewerbes befindet.

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Verpachtung und Vermietung von Grundstücken ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Umsatzsteuer:

Unternehmensfinanzamt: Bezirk des Finanzamts, in dem ein Unternehmer sein Unternehmen betreibt (§ 21 Abs. 1 AO) - hier--> Tätigkeitsfinanzamt

Wohnsitzfinanzamt weicht von Tätigkeitsfinanzamt ab:

Das Tätigkeitsfinanzamt stellt den Gewinn aus § 18 EStG gesondert fest. (§ 18 (1) Nr. 3 Abgabenordnung (AO))

Hier kannst du nachschauen wer für dich zuständig ist.

https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"