Dachschäden?
In unsere Mehrfamilienhaus sind 4 Einheiten und ich habe nur 1 Einheit und die alle drei einheiten besitzt nur einen Person, leider aufgrund der Dachschäden kommt viel Wasser in meine Wohnung rein und somit ist die ganze decke mit Schimmel und Pilz bedeckt und leider nicht mehr wohnbar, wollte wissen wieviel stimmenrecht hat meine Nachbar bei der Hausversammlung, weil er hat drei Einheiten und ich hab nur ein Einheit ! bei solche Fall hat er drei Stimmen oder nur ein stimmenrecht!
4 Antworten
Deine Frage ist leider falsch gestellt.
Du brauchst zwingend einen Anwalt, der deine Interessen erfolgreich durchsetzt.
Der Verwalter muss nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen.
Einen Dachschaden haben heutzutage so viele :D
An den Vermieter wenden.
Du besitzt eine Eigentumswohnung und weißt nicht einmal das grundlegendste aus dem Wohneigentumsgesetz?
Wie schon ein anderer User geschrieben hat, ist der Verwalter verpflichtet die ihm anvertraute Immobilie so zu verwalten, das keiner der Eigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum erleidet. Dazu gehört auch das Anordnen und Beauftragen von Instandsetzungsmaßnahmen, um solche Ursachen wie diese, die akute Schäden betreffen, sofort einzuleiten. Dazu braucht es kein Stimmrecht irgendeines Eigentümers, das Ist Verwalterpflicht.
Kommt auf die Teilungserklärung an, ist beides möglich.