Zahlung durch Eigentümergemeinschaft oder von mir?
Hallo zusammen,
ich lebe in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien und besitze einen Balkon im Erdgeschoss. Seit kurzem haben wir Probleme, dass unser Haus mit Wasser unterspült wird. Nun hat sich herausgestellt dass das Wasser unter meinem Balkon durchläuft. Mein Nachbar und Miteigentümer ist der Meinung, dass ich den nötigen Einsatz der sehr kostspielig wird, da der Boden aufgerissen werden muss, alleine zahlen müsse, da das Wasser unter meinem Balkon stehen würde.
ich persönlich finde das unabhängig davon dass ich der Leidtragende wäre absurd. Das wäre ja so als würden Dachschäden nur die Leute zahlen die direkt unter dem Dach wohnen,. Ich bin recht sauer darüber und mache mir Gedanken.
kennt sich jemand aus und hatte schon Erfahrungen mit so etwas?
5 Antworten
Ich muss leicht korrigieren und es wird etwas komplizierter. Ich soll nicht den kompletten Einsatz bezahlen aber da über meinen Balkon an die Stelle drangekommen werden kann, muss hier der Boden aufgebrochen werden. Laut Hausverwaltung muss ich dann die Instandsetzung meines Balkons (die oberste Schicht - Fließen) müsse ich selber bezahlen. Weiß jemand wie es ist, wenn arbeiten am Haus gemacht werden müssen die mein Eigentum zerstören? Das darf doch normalerweise auch nicht mein Problem sein
Nein, das musst du nicht alleine zahlen… das sollte aus den Rücklagen gezahlt werden..
das entscheidet aber nicht dein Nachbar, sondern muss auf der eigentümerversammlung besprochen werden
Nein, das kann die Gemeinschaft nicht einfach machen. Der Hausverwalter weiss, dass sie damit nicht durchkommen. Schon der Beschluss wäre nicht gültig.
Hallo Ole,
du meinst sicher Terrasse - warum soll unterm Balkon
Wasser durchfließen.
Der Keller bz. Das Fundament gehört zum Gebäude und
ist in der Regel Gemeinschafts-Eigentum und deshalb
auch zuständig.
Genauso wie Dachstuhl, Aussenfassade etc.
Gute Nacht
opi ehrsam
hi, nein es ist ein Balkon aber darunter ist nur Fundament. Das ist aber ein Balkon und keine Terrasse da leicht erhaben m. Aber das ist ja unwesentlich :-) danke dir für deine Hilfe.
Balkon ist eindeutig Gemeinschaftseigentum, wie Fenster, Türen, Dach, Heizung, Fassade .. Somit entscheidet und zahlt die Gemeinschaft.
Einen Wasserschaden zahlt möglicherweise auch die Gebäudeversicherung.
Bei einer Eigentumswohnung gehört Dir nur die Luft zwischen den Wänden, haha. Natürlich muss das die Eigentümergemeinschaft zahlen. Wenn bei uns Fliesen Risse haben auf dem Balkon zahlen wir immer nur die Fliesen selbst. Den Mörtel drunter und auch eine Sanierung an der Unterseite zahlt die Eigentümergemeinschaft.
Ja aber wenn das dort besprochen oder abgestimmt werden muss, wäre es ja für alle einfach zu sagen ich soll bezahlen. Dann sind alle anderen ja fein raus. Das kann doch keine Sache einer Abstimmung sein oder?