Unfall mit einem Firmenfahrzeug bei privater Nutzung?
Hallo zusammen,
ich habe mir für einen Umzug den Crafter meiner Arbeit ausgeliehen, leider habe ich diesen beim einparken "angefahren", dabei wurde aber niemand verletzt und es gab keine anderen Beteiligten die dabei zu Schaden kamen.
Bevor ich das Fahrzeug ausgeliehen habe, habe ich einen Zettel unterschreiben müssen wo ganz klar draufsteht das die Firma bei soetwas haftet, auch bei privater Nutzung, als ich dann vor ca. einem Monat den Crafter zurück gegeben habe und den Unfall auch gleich gemeldet habe kam direkt "ja das wirst zu zahlen müssen", aber ich habe gleich gesagt "klar war mein Fehler, aber bei dem Zettel steht ganz klar drauf, dass die Versicherung der Firma haftet", daraufhin kam paar Tage später nur zurück "Ja die Unterlagen würden wohl nur für die normalen Fahrzeuge gelten aber nicht für den Crafter", ich sehe das aber beim besten Willen nicht ein jetzt zu zahlen, wenn mir so etwas zum Unterschreiben vorgelegt wird.
Klar dass das meine Schuld ist das der Firmenwagen nun einen Schaden hat sehe ich total ein, aber die Handhabung finde ich total lächerlich.
(Kostenvoranschlag für die Reparatur: 3.500€)
14 Antworten
dass die Versicherung der Firma haftet
Dass die Firma für den Schaden "haftet" bedeutet lediglich, dass ein möglicher Geschädigter (das bist nicht Du) die Schadensregulierung durch das Unternehmen (Arbeitgeber/Versicherung) erfolgt.
Das bedeutet nicht, dass Du dem Arbeitgeber gegenüber nicht Regresspflichtig bist.
Die zu klärende Frage ist, welcher Schaden ist dem Unternehmen entstanden. Das könnte sein
- Schaden am firmeneigenen Fahrzeug
- Erhöhung der Kfz-Versicherungssumme auch z.B. wenn das Kfz Vollkaskoversichert ist.
- usw.
Da der Unfall in der Freizeit/privat geschah, hat das Unternehmen einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten für den von Dir verursachten Schaden.
Diese Kosten hättest Du auch bei einem Fahrzeugverleih gehabt.
dass die Versicherung der Firma haftet
Nach Deinem Text bezieht sich die Haftung auf die Versicherung.
Lese doch nochmal nach :o)
aber bei dem Zettel steht ganz klar drauf, dass die Versicherung der Firma haftet",
Ich zitiere mal, was der TE geschrieben hat und worauf sich mein Kommentar bezieht:
"trägt die Firma den sich hieraus ergebenden Schaden, sofern dieser von einer Versicherung nicht übernommen wird."
Sagt für mich, dass die Firma den Schaden übernimmt, sofern nicht von einer Versicherung gedeckt.
Für Dich kann es das sage, das könnte auch jeder andere Text :o)
Das erklärt aber nicht Deinen Einwand ...
Da steht trägt den Schaden. Nicht haftet.
..
Wenn keine Kaskoversicherung besteht, haftet/ trägt auch keine Versicherung irgendetwas (für den Eigenschaden)
Richtig. Und den wie auch immer gearteten Eigenschaden "trägt", wie zitiert, die Firma.
Mein Einwand bezieht sich auf das Wörtchen "Haftung", ob nun im Außen- oder Innenverhältnis, das ich in der zitierten Textpassage des Vertrages nicht finde und der dann auch zu keiner weiteren Betrachtung der Haftungslage führen sollte.
Es ist doch für mich als Vertragspartner einerlei, ob nun der Eigenschaden von der VS gedeckt ist oder nicht, wenn der Arbeitgeber mir vertraglich zusichert, das er den Schaden trägt, wenn er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dabei spielt es doch keine weitere Rolle, ob er theoretisch Ansprüche hätte, auf dessen Durchsetzung er vertraglich verzichtet?
Dabei spielt es doch keine weitere Rolle, ob er theoretisch Ansprüche hätte, auf dessen Durchsetzung er vertraglich verzichtet?
So so, aber genau darum geht es bei der Frage des FS
Es gibt eben keine Zusicherung, dass der Arbeitgeber den Schaden trägt. Das saugst Du Dir aus den Fingern.
Was sauge ich mir aus den Fingern?
Das ist der Beitrag, auf den ich mich beziehe:
Luki25 Fragesteller vor 4 Stunden
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Also folgende Klausel steht drinnen.
Verschuldet der Mitarbeiter einen Unfall und hat er dabei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt. trägt die Firma den sich hieraus ergebenden Schaden, sofern dieser von einer Versicherung nicht übernommen wird. Dies betrifft auch die anfallende Selbstbeteiligung.
Wenn Du keine separate Versicherung abgeschlossen hast, dann musst Du das auf eigene Tasche finanzieren.
Daher würde ich nie ein Firmenfahrzeug für private Zwecke benutzen. Da kann man sich besser ein Transporter mieten und gibt es am Ende des Tages wieder zurück.
Aus Fehlern lernt man.
Dan lasst Dich mal bei einem Rechtsanwalt beraten und such Dir schon mal eine neue Arbeitsstelle.
Kommt drauf an, was genau da stand.
das die Firma bei soetwas haftet,
Ist "soetwas" irgendwie spezifiziert? Schreibt die Firma explizit "Eigenschäden" oder Fremdschäden, die dann durch die Haftpflicht gedeckt sind?
Den pauschalen Ausschluss vom Crafter würde ich aber so nicht hinnehmen, wenn es nicht explizit so drauf stand.
Also folgende Klausel steht drinnen.
Verschuldet der Mitarbeiter einen Unfall und hat er dabei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt. trägt die Firma den sich hieraus ergebenden Schaden, sofern dieser von einer Versicherung nicht übernommen wird. Dies betrifft auch die anfallende Selbstbeteiligung.
Dann ist die Sache für mich eigentlich klar und du musst nichts zahlen.
Richtig!
aber das gilt bei Nutzung für die FIRMA
du hast den PRIVAT genutzt, deshalb fordert dein Chef das Geld von dir privat zurück!
stell dir vor:
du verleihst deinem Freund dein Auto, der baut einen Unfall, dir entstehen mehrere tausend Euro schaden
zahlst DU deinen Schaden und die höherstufung deiner Versicherung selber oder sagst duvdeinrm Freund ‚hör mal Kollege... rück die Kohle raus?‘
wäre das ne dienstliche Fahrt gewesen, hättest du vollkommen recht
da es eine private war, ist dein Chef im Recht
Vielleicht solltest du mal den Zettel noch einmal durchlesen.
Die Firma haftet für die Schäden, die du mit dem Wagen verursacht hast. Also fremde Schäden ein Eigenschaden gehört nicht dazu. Dafür ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.
Hast du eine private Haftpflichtversicherung?
Also folgende Klausel steht drinnen.
Verschuldet der Mitarbeiter einen Unfall und hat er dabei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt. trägt die Firma den sich hieraus ergebenden Schaden, sofern dieser von einer Versicherung nicht übernommen wird. Dies betrifft auch die anfallende Selbstbeteiligung.
Er hat privat einen Schaden verursacht. Machne private Haftpflichtversicherung übernehmen auch Schäden, wem man einen fremden PKW fährt.
Solch einen Baustein habe ich noch nicht gesehen und ich habe schon verdammt viele gesehen.
Gängig ist es, das die PHV den Mehrbeitrag durch Rückstufung der SF Klassen für ein paar Jahre übernimmt.
leider habe ich diesen beim einparken "angefahren"
Typisch, man verschätzt sich bei den Kisten ganz gerne mal mit der Größe. :)
"Ja die Unterlagen würden wohl nur für die normalen Fahrzeuge gelten aber nicht für den Crafter"
Stand das denn so auf dem Zettel den du bekommen hast? Wenn nein, dann hast du ganz klar unterschrieben das die Versicherung zahlt. Also sollte die doch auch dafür aufkommen.
dann hast du ganz klar unterschrieben das die Versicherung zahlt.
Er kann nicht unterschreiben, dass die Versicherung zahlt, er ist nicht Versicherungsnehmer. Er kann es zur Kenntnis nehmen.
Man kann eine Aussage natürlich auch viel zu genau nehmen.
Dann hat er eben die Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen.
Ihm wurde aber vorher weder mündlich, noch im Vertrag etwas gesagt.
Entsprechend sollte er auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Ja stand genau so drauf, da ich den Zettel auch bei der Nutzung dabei gehabt habe, weil da unteranderem die Genehmigung von der Arbeit drauf stand.
Das verstehe ich schon, aber da stand ganz klar drauf, dass bei einem Unfall die Firma für die kompletten kosten aufkommt, auch bei privater Nutzung, nur falls ich betrunken wäre usw. hätte sie nicht gehaftet.