Asbestreste unter dem Gartenhaus entdeckt. Haftet der (unwissende) Vorbesitzer?
wir haben letzte Woche das Gartenhaus abgebaut, das der vorbesitzer dort errichtet (lassen) hat. Darunter haben wir zahlreiche Asbesthaltige Platten und splitter (Dach, gebrochen) gefunden. Nur unter dem Haus. Man kann daher davon ausgehen, dass der, der das Haus gebaut hat, den Asbest dort entsorgt hat. Das Gartenhaus wurde laut Aussage der Vorbesitzerin zwischen 1993 und 1997 aufgebaut.
Ih habe den Asbest jetzt fachmännisch für ca. 800 EUR entsorgen lassen.
Das Haus haben wir vor 3 Jahren erworben und das Gartenhaus hat der Ehemann der Verkäuferin errichtet. Daher habe ich die angeschrieben und nach einer Rückerstattung der Kosten gefragt, da mir der Mangel am Grundstück (arglistig) verschwiegen wurde.
Das wurde Seitens der Verkäufer natürlich abgelehnt. Begründung: man wisse nichts von dem Asbest und kenne den Namen der Firma nicht mehr, die das Gartenhaus dort errichtet hat.
In Wahrheit hat der vor Jahren (vor dem Hauskauf) verstobene Ehemann der Verkäuferin das Gartenhaus selber aufgebaut (das kann der Nachbar bezeugen) und daher auch den Asbest dort (vermutlich) entsorgt.
Spielt das für die Haftung überhaupt eine Rolle, ob es der Ehemann oder eine Firma war ? Wenn es eine Firma war, spielt es eine Rolle für Ihre Haftung mir gegenüber ? die (angebliche) Firma bringt doch nicht einfach asbesthaltigen Müll von einer anderen Baustelle her und vergräbt den bei Ihr im Garten...und sie kriegt es nicht mit........das ist doch etwas weit hergeholt. oder nicht ?
Jetzt behauptet sie jedenfalls damals berufstätig gewesen zu sein, sich nicht an die Firma zu errinnern und daher nichts davon gewusst zu haben. Sie war damals mit dem Ehemann im Grundbuch eingetragen.
Im Kaufvertrag wird die Haftung für versteckte Mängel natürlich ausgeschlossen.
Kan die sich so einfach da rausreden oder muss sie für die Entsorgung zahlen ?
Ich würde mich über Eure Einschätzung der Situation sehr freuen....Danke im Voraus.
10 Antworten
Kennst du einen Anwalt, der einen schlüssig klingenden Drohbrief schreiben kann?
Ansonsten würde ich auch sagen: Du kannst es ihr nicht nachweisen, dass sie davon wusste. Klagen wird nicht funktionieren.
Aber vielleicht funktioniert der Bluff. Auf eine Klage, die sie evtl. verlieren könnte inkl. zugehöriger Kosten, wird sie keine Lust haben. Vielleicht erlaubt ja der Nachbar, dass er in dem Brief als potentieller Zeuge benannt wird.
800 Euro würde ich nicht einfach als Lehrgeld abschreiben.
Witzig jedenfalls, dass ein Forist 800 Euro anscheinend für zu wenig (nur Erdaushub) und eine andere für viel zu viel hält. Für mich klingt der Preis recht erwartbar. Auf dem Foto sehe ich meiner Meinung nach zwei Asbestmatten und Reste von Asbestdachplatten. Ich hätte auch gleich diesen Verdacht gehabt.
Ja, irgendjemand hat es Lehrgeld genannt sinngemäß, das Wort passt nicht. Du hattest keine Chance. Wirklich ein blöder Mist! Den Drohbrief hätte ich einen Anwalt schreiben lassen, da kriegen die Leute Angst. Wenn der Sohn allerdings Hausverwalter ist, kennt er das Thema wohl leider zu gut, hätte auch nicht funktioniert....
Ich habe in meiner Wohnung bei der Renovierung den Original-PVC-Bodenbelag von 1968 freigelegt inkl. schwarzem Kleber. Allein der Sachverständige und die Analyse haben 500 gekostet. Es war dann keins, aber auf Verdacht rausreißen wollte ich nicht! Der Vorbesitzer anscheinend auch nicht.... Stell du dir die Alternative vor: du hättest den Abriss selbst gemacht und nichtsahnend in dem Asbeststaub herumgewühlt. Also alles richtig gelaufen.
Die Vorbesitzer waren halt noch die Generation, die das mit dem Asbest als Panikmache abtut. Er hat ihn vermutlich persönlich zerkleinert und vergraben, ohne Schutz. Weiß man, woran er gestorben ist? Karma...
Eine Frage, viele Antworten.
Mein Rat. Wenn die Vorbesitzerin sich nicht beteiligen möchte, würde ich bei einem Betrag in dieser Höhe keinen Rechtsstreit beginnen, sondern das Ganze unter "Schlechte Erfahrungen" ablegen und mich nicht weiter darüber aufregen.
Denn, egal wer letztlich recht hat, es ist - denke ich - den Ärger und die Magenbeschwerden einfach nicht wert!
Viele von uns kennen das doch. Man fühlt sich im Recht, ärgert sich, verschwendet mit dem Ärger jede Menge wertvolle Zeit, bekommt vielleicht sogar Magenprobleme usw... Du weißt was ich meine?!
Es ist klar, man ärgert sich über so etwas, über die Haltung der Vorbesitzerin usw. aber man weiß auch, es lohnt einfach nicht.
was mich eigentlich aufregt ist, das meine kinder dort im Garten spielen und die, um ein paar hundert EUR zu sparen, die Krebsgefahr für andere einfach (wissentlich) in Kauf genommen haben. ...aber du hast recht....das führt zu nichts
Erstatte Anzeige bei der Polizei und verständige das Umweltamt und gib denen die Adresse von diesem Verbrecher.
Wenn die Ehefrau des verstorbenen Hauseigentümers nichts vom Asbest weiss, müsstest du nachweisen, dass sie doch davon wusste. Woher willst du einen solchen Beweis herholen ?
Dem Foto nach zu beurteilen handelt es sich überwiegend um Bauschutt, ansonsten nur um eine geringere Menge Asbest. Die Entsorgung dieser Menge, wie auf dem Foto abgebildet sich mit 800.--€ bezahlen zu lassen, halte ich für völlig überzogen.
Der Verkäuferin kannst du diese Kosten nicht anlasten und sie auch nicht in Regress nehmen. Es sei denn du kannst ihr arglistiges Verschweigen nachweisen.
Wenn du einen Rechtsstreit beginnen willst, dann dürften sich die Kosten für Anwalt und Gericht über den Betrag hinaus bewegen, den du für die Entsorgung des Bauschuttes bezahlt hast.
Ich würde das Ganze als Risiko beim Kauf einer Immobilie sehen und die Angelegenheit nicht weiter verfolgen.
Wie du weiterhin erwähnst,wurde im Kaufvertrag eine Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Vielleicht liegt in diesem Satz der Hund begraben.
Das aber müsstest du beweisen.
Bin in der Baubranche tätig und weiss, was Asbestentsorgung kostet und was dabei zu beachten ist.
Warum so viel Angst vor Asbest? Mach dich mal schlau was Asbest überhaupt ist,( z.B. nicht toxisch: nicht giftig) und wie es schädigt? Das was ich da auf dem Foteo sehe, könnte Asbestzement, anscheinend von der Fa. Eternit sein, welche beim Zerbrechen geringe Mengen Fasern freisetzen kann. Also fest gebunden.Wahrscheinlich hast du für die Rechtsfolger auch ein Gutachten parat, und für die Entsorgung zuviel oder zu wenig bezahlt. ( Kosten wären wahrscheinlich: 1 Mann 2 Std.a.65€, 1 Std Abfuhr 85€ mit KFZ., max. 0,1 Cbm Asbestzemententsorgung 8€ (1cbm 80 €)Material 30€ = insgesamt ca. 250€+Mwst. ( wenn es nur das auf dem Foto ist)
Arbeitsausführung:
Feuchtmachen ( es staubt nicht mehr) mit Restfaserbindemittel einsprühen( Fasern werden gebunden) eintüten in big bag und auf die Sonderabfalldeponie, wo es auch eingegraben wird, b.z.W. mit anderen Sonderabfällen bedeckt wird.
Dachpappe ist auch anscheinend dabei, die extra entsorgt werden muss. Kann man selber machen ( Restmülltonne oder Abfallhof )
ich habe eine RechtschutzV. (noch kinen Anwalt kontaktiert) Aber das scheint alles nicht zu helfen, wenn man keinen eindeutigen Nachweis bringt.....ich habs verstanden......Ihr Sohn (Hausverwalter) hat mir auch bereits auf meinen Drohbrief geantwortet...nach dem motto, wir wissen nichts, wir waren es nicht, wir haften nicht........die 800 sind gerechtfertigt. die waren den ganzen morgen damit beschäftigt und mussten die ganze Sch...e einsammeln und wegfahren.....Lehrgeld ist wohl das falsche wort. Ich habe nichts falsch gemacht. Asbest unter dem eingenen Gartenhaus vergraben.....da muss man erstmal drauf kommen ?!?!