Den BE Führerschein vor dem 09.09.2009 erworben, somit die Schlüsselzahl 79.06 im Führerschein dokumentiert, ist es dann noch erforderlich für Klasse CE die be?
Den BE Führerschein vor dem 09.09.2009 erworben, somit die Schlüsselzahl 79.06 im Führerschein dokumentiert, ist es dann noch erforderlich für Klasse CE die beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden) zu absolvieren oder reicht es aus 35 Stunden Weiterbildung zu machen um die Kennziffer 95 für gewerbliches fahren zu erlangen ?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Die Klasse BE hat nichts mit der Schlüsselzahl 95 zu tun, also ist es unerheblich, was bei Klasse BE steht. Wichtig ist nur, wann du erstmals eine C-Klasse erworben hast.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Hallo.
Du hast die Umschreibefristen versäumt.
Deshalb alles neu.
Mit Gruß
Bley 1914 aus dem Oldenburger Münsterland