Bußgeld wegen Überschreitung der Höchstparkdauer?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Oder gelten auf einem privaten Parkplatz eh eigene Regeln.

Auf einem Privatparkplatz findet die StVO nach BKat offiziell keine Anwendung , da Ornungsgelder von staatlichen Bediensteten , bzw. Polizei / Ordnungsämtern auf öffentlichen Flächen erhoben werden dürfen .

Von daher dürfte der Privateigner eines Parkplatzes hier höchstens nach seinen eigenen AGB vorgehen , welche er dann allerdings klar verständlich und deutlich lesbar an jeder Zufahrt zu seinem Parkraum ausschildern müßte .

Ansonsten hast Du zur Parkscheibenregelung nach StVO natürlich gemäß der Regelung in § 13 Abs. 2 Satz StVO und Anlage 3 Nr. 11 StVO ( letzteres definiert das Aussehen der Scheibe ) natürlich Recht in deren Anwendung und Einstellung ,

wenn auf einer Park-(wirtschafts-)Fläche oder in einem eingeschränkten Halteverbot mit den Beschilderungen Z 290 , Z. 314 / 315 StVO in Verbindung mit Z 318 eindeutig auf die Verwendung einer Parkscheibe hingewiesen wird .

Damit ist vom Gesetzgeber her eindeutig geregelt , daß eine Parkscheibe stets auf die nächste halbe oder volle Stunde nach der tatsächlichen Ankunftszeit einzustellen ist , wenn die entsprechende "Aufrundung" </= 30 Minuten wäre . Diese Zeiteinstellung ist dann maßgeblich .

Die tatsächliche Ankunftszeit wäre nur in Bereichen mit ( funktionierenden ) Geräten zur Parkzeitüberwachung ( Parkuhren / Parkautomaten / beschrankte Parkhäuser / Parkflächen mit entsprechender Parkticketausgabe ) relevant .

Sollte ein privater Parkraumbesitzer in seinen Regularien nach StVO verweisen ohne funktionierende Parkraumüberwachung mit Parkschein , so widerspreche der Forderung gemäß meiner Erläuterungen in den Absätzen 2 & 3 . Die Kameraüberwachung kann er sich damit dann in seine Haare schmieren .

 in meinem Fall 18:30 Uhr gestellt. Ankunftszeit war 18:15 Uhr.

ist korrekt,

laut deinen Angaben hast da um 1 Std. 3 Minuten überzogen.

du dürftest dort bis 20 Uhr stehen. weg gefahren bist aber erst um 21.03


BellezaOscura 
Beitragsersteller
 05.09.2021, 14:05

Ja genau, soweit so gut. Meine Frage war, ob man es durchbrächte, dass die Parkscheibe gilt. Weil wann wäre meine Überschreitung unter einer Stunde

0
peterobm  05.09.2021, 14:09
@BellezaOscura

Zeit auf der Parkscheibe gilt; man kann nur halbe oder volle Stunden stellen

0
BellezaOscura 
Beitragsersteller
 05.09.2021, 14:11
@peterobm

Mein Pech ist nur, dass die vermutlich mit Kamera überwachen und meine Parkzeit auf die Minute genau aufgezeichnet hat. Meine Frage ist, ob das rechtsgültig ist oder ob trotzdem die Parkscheibe gilt

0

Ich empfinde es als Abzocke, für Überzug der Parkzeit bis zu einer Stunde 25 oder 30 Euro zu verlangen! Frechheit! So etwas sollte auch staatlicherseits verboten werden, aber da unsere Regierung ihre schmutzigen Pfoten nicht aus unseren Taschen kriegen, geht sie auch gegen so etwas nicht vor - nach dem Motto: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Geh am besten woanders einkaufen! Ich habe ohnehin eine Mordswut, wenn ich daran denke, dass unsere erbärmlichen Lohn- oder Rentenerhöhungen als das bezeichnet werden und unsere Politiker die ihren als "DIÄTENerhöhung" bezeichnen. Was für eine Verhöhnung des eigenen Volkes!

Ja auf einem Privatparkplatz gelten andere Regeln.