Ausfall der digitalen Parkuhr verursacht Bußgeld?
Die park and control gmbh hat mir ein Bußgeld auferlegt, weil mein digitaler Parkuhr eine falsche Zeit angezeigt hat. Später habe ich meinen Ooono-Parkuhr überprüft und festgestellt, dass er korrekt funktioniert. Was kann ich tun? Ich habe den Kaufbeleg des Supermarktes, auf dem Uhrzeit und Datum vermerkt sind. Würden Sie dann das Foto meiner falschen Parkzeit weitergeben? Oder muss ich einfach das bezahlen, was sie behaupten, ohne einen stichhaltigen Beweis?
Kannst du den genauen Wortlaut des Schreibens hinzufügen? Wie kommen sie darauf, es wäre eine falsche Uhrzeit angezeigt worden?
Ich habe sie angerufen. Sie sagten mir, dass meine Ankunftszeit mit 19:30 statt 17:30 Uhr angegeben wurde. Das war für mich überraschend.
Und was genau ist die Begründung auf der schriftlichen Zahlungsaufforderung?
Ungültige Parkausweiß
Meinst du eine digitale Parkuhr oder eine digitale Parkscheibe? Handelt es sich um einen öfffentlichen oder einen privat betriebenen Parkplatz?
Hallo, Elektronische Parkscheibe von Ooono.
2 Antworten
Hallo,
laut deiner Antwort auf meine Nachfrage wurde dir eine Vertragsstrafe auferlegt, weil der "Parkausweis" ungültig sei. Ich gehe davon aus, dass damit die Parkscheibe gemeint ist.
Bitte prüfe zuerst in den Geschäftsbedingungen, ob digitale Parkscheiben auf diesem Parkplatz zulässig sind. Anders als im öffentlichen Straßenverkehr müssen diese auf privaten Parkplätzen nicht akzeptiert werden. Ist die Parkscheibe jedoch zulässig, ist der Grund meines Erachtens hinfällig.
Weiterhin schreibst du, auf telefonische Nachfrage sei dir mitgeteilt worden, die Parkscheibe hätte eine falsche Ankunftszeit angezeigt, wäre also defekt. Solange jedoch eine Uhrzeit angezeigt wird, gibt es keinen Anhaltspunkt auf einen Defekt. Wird bei einer Ankunft um 17:30 Uhr stattdessen fälschlicherweise 19:30 Uhr angezeigt und es wurde z. B. 18:00 Uhr kontrolliert, muss davon ausgegangen werden, dass du seit dem Vortag um 19:30 Uhr dort stehst. Das führt vermutlich ebenso zu einer Strafe, allerdings mit einer anderen Begründung. Die Begründung eines Defektes ist also meines Erachtens auch hinfällig.
Hast du Zweifel daran, dass die Parkscheibe eine falsche Zeit angezeigt hat, lässt du dir die angezeigte Zeit von Park & Control nachweisen. Ich gehe davon aus, dass sie das dokumentieren.
Fazit: Sollten digitale Parkscheiben nicht akzeptiert sein, musst du bezahlen. Ansonsten würde ich die Begründung so allerdings nicht hinnehmen.
Ich habe eventuell das gleiche Gerät von Ooono, klebt an der Frontscheibe und hatte seither noch nie Probleme, egal wo ich geparkt habe. In der Beschreibung des Gerätes steht aber auch, dass man selbst prüfen sollte, ob die Ankunftszeit richtig angezeigt wird. Nicht das da mal ein Fehler passiert ist.
Wenn in den AGB steht, dass die STVO gilt, dann sind auch die nach STVO zugelasenen Parkuhren zu akzeptieren. Mal davon abgesehen, hätte eine so drastische Abweichung zur STVO sehr deutlich ausgeschildert sein müssen und darf nicht nur im Kleingedrucken stehen. Ungeachtet dessen kann eine derartige Regelung nicht sinnvoll begründet werden und kann daher sogar nichtig sein.
Das Problem ist, dass in der StVO nur die "klassische" Parkscheibe Erwähnung findet. Allein die Festlegung "Hier gilt die StVO." reicht also meines Erachtens nicht aus, um sich darauf verlassen zu können. Zudem sind die Einschränkungen der Parkdauer auch oft nicht mit Verkehrszeichen nach StVO bzw. VzKat beschildert. Sind elektronische Parkscheiben in den AGB allerdings nicht ausdrücklich für ungültig erklärt, würde ich tatsächlich von der Akzeptanz ausgehen.
Kennst du entsprechende Rechtssprechung dazu?
Ich habe mit der Parkhausgesellschaft gesprochen und sie sind mit der elektronischen Parkscheibe einverstanden. In meinem Fall war ihr Problem, dass die auf der Parkscheibe angezeigte Zeit nicht korrekt war, was ich beanstandet habe.
Ich meine woher die Firma zu wissen glaubt, dass die Zeit nicht korrekt angezeigt wurde. Sie müsste eigentlich davon ausgehen, dass du zur angezeigten Zeit angekommen bist. Sie haben also gar keinen Anhaltspunkt für eine Fehlfunktion der Parkscheibe. Das Argument ergibt daher meines Erachtens keinen Sinn.
Frag mal wie sie das festgestellt haben. Oft werden Kameras mit Ki Systemen verwendet. Da wurden schon oft falsche Auswertungen hergenommen. Gibt genug Klagen gegen solche dubiosen Parkwächter Firmen.
Z.B. ist jemand morgens für 5 Minuten auf einen Pakplatz gefahren und abends noch einmal. Laut der KI hat er dort den ganzen Tag gestanden.
Soviel zu KI.
Danke für die Antwort. Seit 2005, is es in Deutschland erlaubt. Ich habe festgestellt, dass das Messgerät keine Probleme mit der Zeitanzeige hat. Ich habe einfach das Gefühl, dass sie nur mein Geld wollen.