Laserkontrolle mit Motorrad?

1 Antwort

Wenn der Fahrer nicht feststeht, kann es auch keine Geldstrafe geben. Oder ist das in der Schweiz so, dass dann der Halter zahlen muss, obwohl er nicht gefahren ist?

Auch ich sehe das so, dass man dir nicht zweifelsfrei nachweisen können wird, dass du gefahren bist.

anonym2006619 
Fragesteller
 03.04.2024, 18:51

Mit der Geldstrafe könntest du Recht haben. Bei Ordnungsbussen muss entweder der Besitzer zahlen oder er gibt den Fahrer an. Aber bei Administrativ-Verfahren können sie falls der Fahrer wirklich nicht identifiziert werden kann höchstwahrscheinlich nicht mal eine Geldstrafe erheben!

0