Laserkontrolle mit Motorrad?
Ich habe eine eher komplexe Frage:
Ich bin 17 Jahre alt und fahre ein 125ccm Motorrad, habe aber noch keine Prüfung. (In der Schweiz kann man alleine mit dem Lernfahrausweis fahren).
Heute Morgen fuhr ich zur Schule und war ziemlich im Stress. Daher fuhr ich in der 30er Zone ziemlich viel zu schnell (genau weiss ich es nicht, aber über einer Ordnungsbusse kann gut sein), was heisst, ich müsste meinen Ausweis abgeben.
Hinter einer Hecke sass einen Polizisten mit Lasergerät, der mich wahrscheinlich erwischt hat (habe ihn zu spät gesehen). Ich habe jedoch ein verspiegeltes Visier und ich gehe stark davon aus, dass man mich nicht identifizieren kann.
Das Motorrad ist auf meinen Vater eingelöst aber die Polizei vermutet ziemlich sicher, dass ich fuhr (ich musste den Ausweis bereits einmal für 3 Monate abgeben, und da haben sie mir auch als erstes angerufen um eine Aussage zu fordern, obwohl auch da mein Gesicht nicht erkennbar war, fragt nicht wie sie darauf kamen. Ich habe dann aus Perplex gleich am Telefon zugegeben, dass ich fuhr).
Wenn sie mir nun wieder anrufen, könnte ich aber theoretisch die Aussage verweigern und mein Vater auch, das heisst sie wüssten nicht, wer gefahren ist. Oder wenn sie sich erst nach einiger Zeit melden könnten wir behaupten, wir wüssten nicht mehr wer gefahren ist. Ausserdem entsteht beim Lasern soweit ich weiss auch kein Blitzerfoto (oder sind die heutigen Handlaser bereits so weit?) Ich gehe davon aus, der Polizist hat sich meine Nummer gemerkt.
Für die Polizei kommen nur ich und mein Vater in frage.
Ich weiss aber nicht, welche Mittel die Polizei zur Personenidentifikation sonst noch hat (Körperform, Grösse, usw.) obwohl sie wahrscheinlich ja gar kein Foto hat. Ausserdem hatte ich eine Motorradjacke an mit Schoner (was die Schulterbreite ja auch verändert) und ein Helm mit Verspiegelung und unter dem Helm habe ich noch ein Halstuch bis pber die Nase getragen. Mein Vater ist ca. gleich gross wie ich.
Könnte ich nun damit davonkommen? Denn innerhalb der Familie ist man ja nicht verpflichtet, den Fahrer bei einer Verkehrswiedrigkeit anzugeben.
Dass es eine Busse geben wird ist klar, aber könnte ich so um den Ausweisentzug herumkommen?
Die beschriebene Situation in der Frage ist fiktiv. Jegliche Übereinstimmung mit einer realen Situation wäre reiner Zufall.
1 Antwort
Wenn der Fahrer nicht feststeht, kann es auch keine Geldstrafe geben. Oder ist das in der Schweiz so, dass dann der Halter zahlen muss, obwohl er nicht gefahren ist?
Auch ich sehe das so, dass man dir nicht zweifelsfrei nachweisen können wird, dass du gefahren bist.
Mit der Geldstrafe könntest du Recht haben. Bei Ordnungsbussen muss entweder der Besitzer zahlen oder er gibt den Fahrer an. Aber bei Administrativ-Verfahren können sie falls der Fahrer wirklich nicht identifiziert werden kann höchstwahrscheinlich nicht mal eine Geldstrafe erheben!