Bürgschaft?
Ich habe meinen Enkel eine Bürgschaft, auf meine Haus, über die Bank gegeben.
Er und seine Frau benötigten das Geld für ein Haus. Er ist geschieden und zahlt
schon zwei Jahre nicht mehr. Er besitzt 3 Häuser (müssen noch abbezahlt werden).
Wer kann mir dabei behilflich sein (RA, Finanzbehörde usw)??? Die Raten zahle ich
nun an die Bank, deshalb muss eine Klärung her, ich bin Rentnerin und nicht mehr
in der Lage dazu.
3 Antworten
Schon der Volksmund weiß: Wer bürgt wird gewürgt.
Beauftrage einen Anwalt zur Not mit der Zwangsversteigerung der anderen Häuser Deines Enkels, der Schuldenberg wird immer größer und der Immobilienmarkt derzeit nicht besser, am Ende bist Du sonst Dein Haus auch noch los.
Auflassungsvormerkungen sind immer im Grundbuch eingetragen, das ist ganz normal, ändert aber am Sachverhalt nichts.
Ich habe meinen Enkel eine Bürgschaft, auf meine Haus, über die Bank gegeben.
Und vermutlich ohne grundbuchliches Pfandrecht im Gegenzug.
Er und seine Frau benötigten das Geld für ein Haus. Er ist geschieden und zahlt schon zwei Jahre nicht mehr. Er besitzt 3 Häuser (müssen noch abbezahlt werden).
Dann wird der Enkel eben eines davon veräußern müssen. Dazu kannst du ihn aber nur auf dem zivilrechtlichen Weg zwingen (Zahlungsklage).
Die Raten zahle ich nun an die Bank, deshalb muss eine Klärung her,
Die Klage gegen den Sohn ist gesondert von der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank als Bürge zu betrachten. Die Bank wird sich bis zur PI an dir schadlos halten, denn das ist eben die Last des Bürgen. Sie muss nicht den langwierigen Weg der Zwangsversteigerung gegen den Schuldner gehen, solange du als Bürge noch leistungsfähig bist.
ich bin Rentnerin und nicht mehr in der Lage dazu.
Du musst unbedingt unverzüglich einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen, denn sonst endest du in der Zwangsversteigerung deines Hauses und auf dem Sozialamt. Du musst deine Forderungen gegenüber dem Enkel schon selbst geltend machen, das ist eine rein zivilrechtliche Forderung, die du somit auch selbst eintreiben musst. Das geht weder die kreditgebende Bank, noch deine Bank oder den Staat irgendetwas an.
Nimm Dir einen Anwalt, lass ihm eine Frist setzen und verklage ihn.
Leider wird auch damit die Bürgschaft nicht hinfällig, wenn er seine Kredite nicht bedienen kann, muss er einfach das Haus verkaufen.
Wenn der Bürge nicht mehr kann, wird eben das Haus des Bürgen verwertet. Das ist die Krux bei einer Bürgschaft.
Er ist in meinen Grundbuch eingetragen