Bürgergeld Schonvermögen Krankenkasse?

LauwarmerKaffee  13.08.2024, 08:06

Meinst du die Zuzahlung?

Nikki8141 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 09:26

Quasi die komplette Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung

2 Antworten

Von Experte sassenach4u bestätigt

Wenn wegen zu hohem Vermögen kein Anspruch auf Bürgergeld bestehen sollte, dann ist da natürlich auch der Beitrag für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung betroffen, die würden dann auch nicht übernommen.

Es käme also darauf an um welchen Betrag das Schonvermögen überschritten würde, wie hoch der Bedarf nach dem SGB - ll ausfallen würde, inkl.der dann selber zu zahlenden Beiträge an die Krankenversicherung von monatlich um die 230 Euro.

Die Krankenversicherungsbeiträge sind im Bürgergeld enthalten. Die Zuzahlung muss man trotzdem leisten. Bei der Krankenkasse kann man eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Dann hat man nur noch einen ganz kleinen Teil selbst zu tragen.