bürgergeld Bagatellgrenze cashback? (50 Euro)?

3 Antworten

Ich finde diese Bagatellgrenze ungerecht weil diese gilt nur für das Bürgergeld das im Sozialgesetzbuch II geregelt ist, denn Menschen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen nach dem SGB XII müssen jeden noch so kleinen Cent zurückzahlen wenn dies Überzahlt wurde warum diese Bagatellgrenze überprüft werden muss liegt am Grundgesetz im Artikel 3 ist klar geregelt das alle vor dem gesetze gleich sind bedeutet wenn es im Bürgergeld diese Bagatellgrenze gibt muss die auch im SGB XII gelten, da dies es derzeit aber nicht tut ist diese Bagatellgrenze verfassungswidrig entweder muss diese Abgeschafft werden oder auch im SGB XII rückwirkend eingeführt werden.

Die 50 € beziehen sich auf Geschenke von Familienmitgliedern.

Die Cashback-Erstattung wird nach meinem Wissen auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Auch unter Bürgergeld wird es vermutlich nicht anders sein.

ich denke schon. Das Geld steht dir ja nicht zu


lomov160392 
Beitragsersteller
 26.11.2022, 17:14

Ich habe gelesen, dass ich Anspruch auf maximal 50 Euro monatlich habe

DasOrakel  26.11.2022, 17:20
@lomov160392

"Anspruch" ist der falsche Ausdruck. Das, was Du gelesen hast, bezog sich vermutlich auf Geldgeschenke von Familienmitgliedern.