Bürgergeld - Zuflussprinzip?

4 Antworten

Nein müsstest Du nicht !

Wenn Du für Oktober nicht noch Leistungen vom Jobcenter bekommst und deinen Lohn für September erst im Oktober bekommst, musst Du nach dem Zuflussprinzip nichts von den Leistungen für September ans Jobcenter erstatten.


Kmaro717 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 18:36

An Oktober erhalte ich eh keine Leistung mehr, weil ich studiere. Da habe ich schon das Schreiben erhalten das zum 01.10 die Leistung aufgehoben wird

isomatte  31.08.2024, 20:38
@Kmaro717

Kann ich ja nicht wissen, davon steht ja nichts in deiner Frage und hat mit dem Zuflussprinzip auch nichts zu tun.

Bei Arbeitsaufnahme im September und Lohnauskehrung zum 20. des Folgemonats bekämst Du Deinen ersten Arbeitslohn erst am 20. Oktober.

Damit müßtest Du die Leistungen für September nicht zurück zahlen.


Peter0833  31.08.2024, 15:25

Ich hatte damals nur ein Teil Bürgergeld bekommen. Und als ich schon 3 Monaten von Arbeitsamt weg wahr, Eigenes Geld Verdient. Habe ich von Arbeitsamt Schreiben bekommen das ich,angeblich zu viel bekommen habe vom Amt, mußte über 800 Euro zurück Zahlen. Habe mir dan einen Anwalt genommen

Gnurfy  31.08.2024, 15:37
@Peter0833

Das ist irrelevant für diese Fragestellung, da im September demnach nicht mit einem Gehaltszufluss auf das Konto zu rechnen ist und damit ALG2 für September vollkommen berechtigt in voller Höhe bezogen wurde.

Wenn der Lohn bzw. das Gehalt erst im Folgemonat (also Oktober in deinem Fall) gezahlt wird, dann brauchst du das Bürgergeld vom September nicht zurückzahlen, denn es dient ja zum Lebensunterhalt für September. Es würde nur zurückgefordert werden, wenn das Gehalt noch im September (z.B. 30. September) ausgezahlt würde.

Wenn dein Job am 2.9. beginnt, bekommst du für den Zeitraum ab dem 2.9. auch kein Bürgergeld mehr. Egal, wann es dir zugeflossen ist. Du bist dann ab dem 2.9. nicht mehr im Leistungsbezug und musst das Geld für November daher zurückzahlen. Bekommst dann einen neuen Änderungsbescheid, wo drauf steht, dass nur für den 1.9. noch Bürgergeld gezahlt wird.


isomatte  31.08.2024, 16:07

Beim Bürgergeld geht es nach dem Zuflussprinzip !

Wenn der Lohn für September erst im Oktober zufließt, dann muss von den Leistungen für September nicht 1 Cent ans Jobcenter erstattet werden.

Deine Antwort bezieht sich auf ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit.

Da besteht nur bis 1 Tag vor Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag Anspruch auf Leistungen, sofern bis dahin noch Anspruch bestehen würde.

Anna5050  31.08.2024, 16:29
@isomatte

OK, war davon ausgegangen, dass es beim BG so ist wie beim ALG1.

Sabbi999  31.08.2024, 15:47

Ja, aber das Geld hast du ab dem 02.09. verdient

Kmaro717 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:24

Im Beitrag steht doch, dass ich bereits das BG für September erhalten habe, ende August. Das wird vorausgezahlt. Ich bekomme aber erst mitte Oktober Lohn.

Anna5050  31.08.2024, 15:28
@Kmaro717

Habe ich gelesen. Das Problem haben alle, die aus dem Bürgergeld heraus einen Job annehmen. Das Jobcenter gewährt für diese Fälle kostenlose Kredite für den Übergangsmonat. Aber den hast du ja schon bekommen.

Anna5050  31.08.2024, 15:40
@Kmaro717

Allerdings ist das, wie ich es beschreibe, beim ALG1 so. Es kann sein, dass es beim Bürgergeld anders ist. Hab ich eben nicht dran gedacht.