Azubi länger als 6 Wochen Krank - Mehr Bürgergeld wegen geringerem Gehalt(Krankengeld) ?
Hallo,
ich bin gerade in der 7. Woche krank. Ich mache eine Ausbildung und bekomme nebenbei noch Bürgergeld, damit ich meinen Lebensunterhalt finanzieren kann.
Da ich länger als 6 Wochen krank bin, bekomme ich jetzt Krankengeld von der Krankenkasse. Das ist ja nur ein Teil vom Gehalt. Bekomme ich jetzt den Rest vom Arbeitsamt ausgezahlt, oder lässt sich da nichts machen?
Danke :)
3 Antworten
Nein du bekommst ganz normal Krankengeld und was du sonst noch vom Jobcenter bekommst. Es gibt nichts extra bzw zusätzlich
Davon gehe ich aus !
Kommt natürlich darauf an wie hoch der Grundbedarf ist, was von der Nettovergütung bisher auf den Bedarf angerechnet wurde und was es an Krankengeld gibt.
Auf jeden Fall fallen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen weg und das Krankengeld wird im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale angerechnet.
Man hat dann auf jeden Fall weniger als vorher, weil die Freibeträge auf Erwerbseinkommen ja entfallen.
Wenn sich dein Einkommen durch Wegfall der Vergütung verringert, weil Du nach 6 Wochen dann Krankengeld bekommst, dann wirst Du auf Nachweis deines geringeren Einkommens auch eine entsprechende Aufstockung erhalten.
Die ist dann so hoch, dass Du mit der Aufstockung und deinem anrechenbarem Krankengeld deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll decken kannst.
Wirst aber auf jeden Fall insgesamt weniger haben als mit Vergütung, denn auf das Krankengeld als sonstiges Einkommen stehen dir keine Freibeträge zu, da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt.
Da kann man ohne Erwerbseinkommen im Regelfall nur 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, der Rest vom Krankengeld würde als anrechenbares Einkommen auf deinen Grundbedarf angerechnet und nur der ungedeckte Bedarf als Aufstockung an dich gezahlt.
Ok klasse danke! Dem Arbeitsamt muss ich aber nicht mitteilen, dass ich Krank bin, oder?
Während einer Ausbildungsvegütung erhält man eine Vergütung und kein Gehalt.#
Das Jobcenter stockt bis zur Höhe des gesetzlichen Bedarfs auf.
Krankengeld ja, aber nicht was es sonst noch vom Jobcenter gab !
Es fallen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen weg, dass Krankengeld wird im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale auf den Bedarf angerechnet.
Deshalb ändert sich auch die Höhe der Aufstockung und man bekommt nicht das was man sonst auch bekommt.