Brauche ich für den Abschleppdienst die Grundqualifikation mit den Modulen, oder reicht der CE Führerschein?

1 Antwort

Als Abschleppfahrer unterliegt man den Bestimmungen der Güterkraftverkehrserlaubnis und man benötigt die Grundqualifikation und deren regelmäßigen Weiterbildungen.

Ausnahme: Werkstatt-Arbeiter die als benannte Haupttätigkeit in einer Werkstatt arbeiten und nur hin und wieder mal ein liegengebliebenes Fahrzeug abschleppen um es in die Werkstatt zu bringen. Die Haupttätigkeit muss die Werkstattarbeit sein und muss so im Arbeitsvertrag stehen.

Alle anderen Fahrer eines Abschleppfahrzeuges müssen die Grundqualifikation nachweisen.