Brauch man für einen Schwangerschaftsabbruch ein schreiben von der Krankenkasse?

1 Antwort

Nein - braucht man nicht. Warum auch?

Denn ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (auch privat versicherte).

Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Aber du hast den Antrag doch schon eingeworfen - warte ab und rufe bei deiner Kasse an, wenn du Morgen nichts im Briefkasten vorfindest. Wann ist denn dein Termin zum Abbruch?

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme