Blitzer abstände?
Mal eine Frage ich mein so wie ich gelesen habe müssen doch Blitzer Abstände zu generell Schildern haben, und vor Ortseingang muss doch auch zumindest doch auch immer ein Schild sein usw
es war weder ein Schild für die Geschwindigkeit da geschweige ein Ortsschild
4 Antworten
Bei deinem Foto handelt es sich nicht um ein Verkehrszeichen im Sinne der StVO.
Es gibt je nach Bundesland interne Regelungen in welchem Abstand zu einem Schild eine mobile Verkehrsüberwachung eingerichtet werden soll, davon darf aber unter Umständen abgewichen werden. Zudem entfaltet diese interne Regelung keine Aussenwirkung. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und ab da darf grundsätzlich auch überwacht werden. Für stationäre Anlagen gelten die internen Abstandsregeln ohnehin nicht.
es war weder ein Schild für die Geschwindigkeit da geschweige ein Ortsschild
Wenn es tatsächlich kein Schild gibt kann man auch keinen Verstoß dagegen ahnden. Es gibt aber auch Geschwindigkeitsregeln die ohne Schilder gültig sind.
Wenn dort tatsächlich kein Schild war sollte ein Widerspruch gegen ein Bussgeldbescheid erfolgreich sein. Im Anhörungsbogen kannst du das auch so erläutern.
Also nicht das ich eins gesehen hätte also Schild mäßig bin einer der so oderso generell achtsam fährt
Ich kann es nicht beurteilen, da ich die Strecke dort nicht kenne. Aber wenn du dir sicher bist dann leg im Zweifel Widerspruch ein.
Was die Abstände betrifft ist das zum Teil richtig, es unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Je nach Bundesland müssen Abstände zwischen 0m und 250m vorliegen, bevor ein Blitzer aufgestellt werden darf. In Hamburg, NRW und BaWü sind es 0m, in Bayern sind es 200m, in Berlin 75m nach einem Verkehrszeichen, 150m hinter einem Ortseingangszeichen.
Bei einem Abstand von 0m ist es also möglich den Blitzer unmittelbar hinter das VZ zu stellen, vorausgesetzt die Messung erfolgt erst ab dem VZ und nicht bereits vorher.
Das ist also von BL zu BL ganz unterschiedlich geregelt.
Wir sprechen hier allerdings auch von Verkehrszeichen, Werbeschilder fallen da nicht mit rein. Ein Blitzer kann also auch - so wie auf deinem Foto - hinter einem solchen Schild stehen und es ist definitiv zulässig.
Hier findest du nähere Infos zu den Abständen je nach BL:
Verkehrsschilder sind da mit Sicherheit, du hast sie nur nicht gesehen.
Und das der Blitzer dort hintendran steht, ist gar kein Problem.
lg
EIn Werbeplakat ist kein Schild im Sinne eines Verkehrszeichens.
Ja aber sie müssen ja dennoch ja einen Abstand haben und dürfen ned direkt 3 Meter hinten dran stehen?🤔
Ja aber dagegen könnte man doch vorgehen Fall man geblitzt werden würde ausversehen
Doch, das dürfen sie, insbesondere dann, wenn es fest montierte, stationäre Blitzer sind.
Nein, das könnte man nicht. Fahr vernünftig, dann wirst du auch nicht geblitzt.
Da dort - deinen eigenen Worten nach - überhaupt kein Schild steht, also weder Ortseingangsschild (Ortstafel) noch Geschwindigkeitsbegrenzung, ist es dir doch überhaupt nicht möglich festzustellen, wie weit der Blitzer hinter dem Schild steht.....
Wogegen könntest du vorgehen, dagegen, dass du geblitzt wurdest?
Halte dich an die zulässige Geschwindigkeit, dann passiert das nicht.....
Du wirst auch nicht "aus Versehen" geblitzt, sondern nur, wenn du schneller fährst, als erlaubt.....
Also anhand des Bildes kannste das schon abschätzen ;)
Das, was da auf dem Bild ist, das ist KEIN Schild. WIe oft denn noch?
Ich hab ja Nix von nem Schild da gesagt nur wegen dem Abstand mehr nicht, richtig lesen wäre vorteilhaft
Du liest anscheinend generell nicht richtig oder?
Trotzdem! Der Abstand ist in diesem Fall komplett irrelevant! Kannst du nicht lesen oder verstehst du die Antwort inhaltlich einfach nicht? Meine Güte...
Ja aber kann man den dagegen dann vorgehen im anhörungsbogen weil ich hätte auch wenn da kein Blitzer steht ohnehin da abgebremst weilst Meter weiter hinten dann der Ort anfängt
lg