Blitzer abstände?

3 Antworten

Bei deinem Foto handelt es sich nicht um ein Verkehrszeichen im Sinne der StVO.

Es gibt je nach Bundesland interne Regelungen in welchem Abstand zu einem Schild eine mobile Verkehrsüberwachung eingerichtet werden soll, davon darf aber unter Umständen abgewichen werden. Zudem entfaltet diese interne Regelung keine Aussenwirkung. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und ab da darf grundsätzlich auch überwacht werden. Für stationäre Anlagen gelten die internen Abstandsregeln ohnehin nicht.

es war weder ein Schild für die Geschwindigkeit da geschweige ein Ortsschild

Wenn es tatsächlich kein Schild gibt kann man auch keinen Verstoß dagegen ahnden. Es gibt aber auch Geschwindigkeitsregeln die ohne Schilder gültig sind.


Lxrnzmbgr 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 10:29

Ja aber kann man den dagegen dann vorgehen im anhörungsbogen weil ich hätte auch wenn da kein Blitzer steht ohnehin da abgebremst weilst Meter weiter hinten dann der Ort anfängt

lg

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Stadewaeldchen  16.07.2024, 10:31
@Lxrnzmbgr

Wenn dort tatsächlich kein Schild war sollte ein Widerspruch gegen ein Bussgeldbescheid erfolgreich sein. Im Anhörungsbogen kannst du das auch so erläutern.

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Lxrnzmbgr 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:56
@Stadewaeldchen

Also nicht das ich eins gesehen hätte also Schild mäßig bin einer der so oderso generell achtsam fährt

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Stadewaeldchen  16.07.2024, 12:02
@Lxrnzmbgr

Ich kann es nicht beurteilen, da ich die Strecke dort nicht kenne. Aber wenn du dir sicher bist dann leg im Zweifel Widerspruch ein.

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Was die Abstände betrifft ist das zum Teil richtig, es unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Je nach Bundesland müssen Abstände zwischen 0m und 250m vorliegen, bevor ein Blitzer aufgestellt werden darf. In Hamburg, NRW und BaWü sind es 0m, in Bayern sind es 200m, in Berlin 75m nach einem Verkehrszeichen, 150m hinter einem Ortseingangszeichen.

Bei einem Abstand von 0m ist es also möglich den Blitzer unmittelbar hinter das VZ zu stellen, vorausgesetzt die Messung erfolgt erst ab dem VZ und nicht bereits vorher.

Das ist also von BL zu BL ganz unterschiedlich geregelt.

Wir sprechen hier allerdings auch von Verkehrszeichen, Werbeschilder fallen da nicht mit rein. Ein Blitzer kann also auch - so wie auf deinem Foto - hinter einem solchen Schild stehen und es ist definitiv zulässig.

Hier findest du nähere Infos zu den Abständen je nach BL:

https://bussgeldportal.de/blog/blitzer/blitzer-abstand-nach-schild-pro-bundesland/#mindestabstand-bundesland

Verkehrsschilder sind da mit Sicherheit, du hast sie nur nicht gesehen.
Und das der Blitzer dort hintendran steht, ist gar kein Problem.

lg