Bekannte oder Leute die du kennst? Denn ganz ehrlich, wenn es schon so anfängt, dann beendet das nachher dieses Bekanntschaft, weil eine Seite sich immer übervorteilt finden wird! imho

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Darüber hinaus haben ledige Besoldungsberechtigte Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn sie ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben. Eine weitere Voraussetzung ist der Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz. Gleiches gilt auch für die Anspruchsberechtigten, denen das Kindergeld ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_famz.pdf

lies mal hier nach !

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Und das die ganze Nacht, die ganze Nacht ......

Sorry aber die Vorlage war zu gut  ;-)

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Weil es nicht Ihre Aufgabe sein kann sich zwischen Freundinnen zu entscheiden! Entweder Ihr kommt mit solchen Kontaktüberschneidungen klar. Oder eine ( so wie du jetzt) bleibt fern. Das zwar schade für die Einladende, aber wie gesagt, warum sollte Sie sich zwischen euch entscheiden.

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Also wenn uns eines unser Dozent für Beamtenrecht eingeprügelt hat, dann   " Wenn ihnen jemand eine Urkunde gibt, halten sie sie fest."   JA in der Regel sollen die Ämter einer Laufbahn nach einander durchlaufen werden, aber Sprungbeförderungen sind möglich. Ohne hier nun eine Abhandlung zu schreiben, verweise ich auf Frodobeutlin100, Ernennung ist wirksam !

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Wieso wusstet Ihr nix von der Anlage? Haus nicht besichtigt?

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Also wechselst du auch den Dienstherren ?  Also zB. Probe ist bei Kommune und das Widerruf beim Land ?  Dann endet mit der Entgegennahme der neuen  Ernennungsurkunde  automatisch das alte Dienstverhältnis ( ist aber nicht gern gesehen, in der Regel sollten sich beide Dienstherren sich absprechen)

Sollte es beim selben Dienstherren sein, so kann kein neues mit dir begründet werden, solange das bestehende nicht aufgehoben wurde !

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Angestellte oder Beamte - Ausbildung? Alleinerziehend! Hilfe!?

Hallo,

und zwar geht es um folgendes, ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kinder. Ich habe vor 2 Jahren meinen Realschulabschluss nachgeholt, dann kam mein zweites Kind und nach der Elternzeit also September diesen Jahres habe ich eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte angefangen. Die Arbeit sowie die Schule sind weiter von mir entfernt und alleine ist alles etwas schwierig im Moment. Ich kriege nicht alles unter einen Hut mein Kind ist jetzt auch schon mehrmals krank geworden und dadurch fehlte ich auch bei der Arbeit. Die Unterstützung bzw die Betreuung meiner Kinder ist nicht mehr sicher gestellt. Ich bin echt am verzweifeln und habe natürlich Angst aus diesen Gründen die Ausbildung nicht zu schaffen. Und Zeit für Haushalt und Kinder gibt es so gut wie gar keine mehr . Nach einiger Zeit Überlegung wollte ich erst die Ausbildung abbrechen und dann mein fachabi nach holen aber dieses bringt mir nicht viel in diese Richtung, da ich für etwas höheres das volle fachabi haben müsste was über 18 so wie ich bis jetzt informiert bin nicht zu machen ist. Vielleicht habt ihr eine idee ? Oder meine zweite Überlegung wäre eine neue Ausbildung anzufangen. Beides würde in einen halben Jahr dann anfangen, ich hätte also Zeit um eine sichere Betreuung zu finde, noch etwas Zeit mit meinen Kindern und auch noch etwas Zeit für mich. Ich bin nach dem mein ersten Kind 1 1/2 war direkt 2 Jahre zur Schule gegangen um alle meine Abschlüsse nach zu holen, da ich keinen hatte. Dann nach meinen zweiten Kind mit 2 direkt die Ausbildung angefangen. Ich möchte wirklich nur das beste für mich und meine Kinder nur alleine ist es leider nicht so einfach. Ich habe mich jetzt als Verwaltungswirtin beworben und bin zu einem Einstellungstest eingeladen. Diese stelle könnte ich sogar zu fuss erreichen, was alles um einiges einfachher machen würde. Ich weiss aber einfach nicht was ich machen soll, ob ich die Ausbildung jetzt durch ziehen soll und hoffen das ich die mit guten Noten beende um den Angestelltenlehrgang 2 zu machen, ob ich zur Schule gehen soll oder doch eine neue Ausbildung anfangen soll.? Ich denke natürlich auch an die WeiterbildungMöglichkeiten welche es gibt und wo ich bessere Chancen hätte. Um alleine eine Familie zu ernähren muss ich natürlich auch an das finanzielle denken. Ich hoffe jemand hat einen guten Rat für mich und ich werde hier nicht abgestempelt als jemanden die nichts auf die Reihe bekommt, vielleicht noch nicht alles perfekt schreiben kann oder einfach nur weil ich ja Mutter geworden bin selbst schuld bin . Das musste ich mir schon oft genug anhören und das ich ja keine Chance überhaupt hätte jemals etwas zu erreichen.. Und Entschuldigung wenn alles etwas verwirrend ist, ich habe versucht alles kurz zusammen zu fassen .

Ich danke euch im Voraus .

Liebe Grüße

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Hallo,

 

ich gehe mal auf das ganz drum und rann nicht ein, weil es zu weit führen würde.

Geh doch zu dem Einstellungstest. Denke mal da ist eh erst Beginn 2018!? Wenn du die Stelle bekommen solltest, hast du zumindest diese Alternative und noch bis September 2018 Zeit eine endgültige Entscheidung zu treffen.

 Denn, auch wenn das sehr egoistisch ist, du MUSST die ja nicht antreten.

 Wenn sich alles bis dahin mit der laufenden Ausbildung eingependelt hat, sagst du vielleicht oh nun habe ich nur noch 1 Jahr da mache ich lieber das fertig oder aber du ziehst den Joker der neuen Ausbildung.

Und insgesamt würde ich immer zur Beamtenlaufbahn raten

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Vorhautentzündung hilfe was tun?

Hallo, ich bin 17 Jahre und habe gerade leider festgestellt dass ich wohl eine Vorhautentzündung habe... Meine Eichel ist in einem kleinen Bereich rot und meine Vorhaut auch. Vllt. sogar ein bissl...

1 Penis, EntzÜndung, Vorhaut ... 5

von MagicFCKBohne · 14.09.2016

da warst du 17 so so und du hast schon einen Sohn der dich fragt, wie man ein Mädchen fragt, ob es mit einem gehen möchte SO SO

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Weiß ja nicht wo du bist, aber in de Regel sowas ausfüllen und fertig !

https://www.uni-heidelberg.de/md/zuv/personal/formulare/antrag_auf_entlassung_13-03-2012.pdf

 

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Ja stimmt du hast recht ! Früher also lang ist es her, da waren die meisten Postboten auch noch Beamte und da die immer bei den Leuten klingeln mussten, um diesen ihren Beamtenstatus nachzuweisen, bevor sie den Leuten einfach Briefe in den Briefkasten werfen durften, brauchten die immer ewig lange für das Post verteilen. Daher brauchte man da viiiiiiiiiiiiiiiiiel viellllllllllllllll mehr Postboten, deswegen hat man hat man die Post privatisiert und nun sind die Postboten ja keine Beamten mehr und können einfach so Post in Briefkästen werfen !

 

:-))))))))))))))))))))))))))))

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Manchmal würde ich ja schon gerne wissen, wie Dinge ausgegangen sind !

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Sind damals 540 DM festgesetzt worden?  Der Versorgungsausgleich nimmt an jeder Besoldungserhöhung seit 1989 teil, damit der "Realwert" erhalten bleibt. Wie das dann über den Rentenversicherungsträger bei dir läuft und was da wie angerechnet wird, müsstet ihr beide über die jeweiligen Stellen klären lassen.

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Also wenn du doch gerade im Studium für den gehobenen Dienst bist, wäre dass doch evtl. mal ein interessanter Realfall für die Dienstrechtsvorlesung!

Und dann bitte das Ergebnis hier posten.

 

PS : was ist ein verkappter Aufstieg ?

 kenn den Regelaufstieg als Aufstiegsbeamter  und  dann den erleichterten ab einem gewissen Alter. wie es sich bei dir anhört, hast du deinen Status als Beamter auf Lebenszeit mD aufgegeben und bist ein neues auf Widerruf  als Anwärter gD eingegangen ??!! 

 

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Also mir ist neu, dass man für die Laufbahn als Beamter des NICHT technischen Dienstes der inneren Verwaltung eine vorherige Ausbildung braucht ( im Bereich des TECHNISCHEN Dienstes wie zB Feuerwehr kommt sowas schon mal vor) ansonsten kann man das ab mittlerer Reife machen.  Nennt sich dann (Stadt..., Regierungs....., Bundes....) sekretäranwärter  bzw Verwaltungswirt

 

hier ein Beispiel

http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/de_stadtsekretaeranwaerte-in-

 

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vielleicht können die helfen

 

https://www.raphaelswerk.de/wirberaten/deutscherueckkehrer/deutscherueckkehrer

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vielleicht hilft ja das schon mal :

https://lbv.landbw.de/-/erfahrungszeit

 

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