Betrunken e scooter gefahren, was passiert jetzt?
Zu mir, ich bin 18 Jahre alt, kein Führerschein (aber vorgehabt einen zu machen)
Wurde nach einer Feier auf dem Weg nach Hause auf dem E-Scooter mit 1,3 Promille ungefähr angehalten, kann sein dass es sogar mehr war (warte noch aufs Blutergebnis).
Mit was kann ich rechnen?
7 Antworten
Ab 1,1 Promille ist es keine Ordnungwidrigkeit mehr sondern eine Straftat.
Der folgende Artikel fasst die Konsequenzen ganz gut zusammen:
Da Du noch keinen Führerschein besitzt wirst Du wahrscheinlich zum führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet eingestuft und kannst das nur wieder kompensieren mit einer MPU.
Gruß, BigBee
mit viel GEld, allein die Blutprobe kostet, und den Autoführerschein kannst du erst masl vergessen,
Was bei den strafrechtlichen Ermittlungen rauskommt, bleibt hier abzuwarten (realistisch Geldstrafe)
Für dich adhoc relevant ist, dass du deinen Führerschein auch auf längere Zeit nicht machen darfst (Mehrere Jahre)
Was bei den strafrechtlichen Ermittlungen rauskommt, bleibt hier abzuwarten (realistisch Geldstrafe)
Der Fragesteller ist 18, daher ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht wahrscheinlich. In diesem Fall kann keine Geldstrafe verhängt werden.
Für dich adhoc relevant ist, dass du deinen Führerschein auch auf längere Zeit nicht machen darfst (Mehrere Jahre)
Womit begründest Du die Länge der Sperrzeit? Bei Ersttätern von Alkoholdelikten sind 12 Monate üblich.
Ab 1,1 ‰ handelt es sich um eine Straftat gemäß § 316 StGB.
Mit 18 Jahren kannst du noch (und wirst wahrscheinlich) nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dann gibt es keine Geldstrafe, sondern in der Regel eine vom Richter zu bestimmende Zahl an Sozialstunden (gemeinnützige Arbeit). Vielleicht auch die Verpflichtung zur Teilnahme an irgendeinem Kurs, bei dem es um das Thema Alkohol geht.
Mit einem Scooter dürfte die Strafe vermutlich nicht so hoch ausfallen, als wenn du mit einem PKW gefahren wärst.
Außerdem erhältst du höchstwahrscheinlich eine Sperre von 6-12 Monaten, in der dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Dazu kommen 3 Punkte, die aber gelöscht werden, sobald du eine Fahrerlaubnis erwirbst.
Eine MPU ist bei einem Erstverstoß in der Regel erst ab 1,6 ‰ erforderlich. Da dürftest du also drum herum kommen.
Ab 1,1‰ liegt eine Straftat vor: Entweder §316 StGB "Trunkenheit im Verkehr" oder §315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs".
Du wirst wahrscheinlich noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, dann gibt es keine Geldstrafen.
Statt dessen musst Du mit einer größeren Anzahl an Sozialstunden rechnen. Dazu kommen 3 Punkte im FAER in Flensburg. Die Sperrzeit für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt idR 12 Monate.
Außerdem kann die Führerscheinstelle vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU von dir fordern.