Betriebskostenguthaben bei Hartz 4 behalten?

6 Antworten

Wie ergibt sich dieses Guthaben inhöhe von 385,77€ ?

du schreibst das Jobcenter zahlte 1.363,32€. Verbraucht wurden nur 1.327,00€.

demzufolge ist das Guthaben doch nur bei 36,32€ ??


Gundili59 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 16:50

Fehler von mir > Die Vorauszahlung beläuft sich fürs Jahr auf 1712,77 minus 1327.- Verbrauch ergibt das Guthaben.

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Das Jobcenter übernimmt ja nicht nur die Heizkosten, dazu kommen ja auch noch die kalten Neben / Betriebskosten und die Grundmiete die du zahlen musst und bei Bedarf Regelleistung für den Lebensunterhalt + KV - Beitrag.

Ergibt sich aus einer BK - Abrechnung ein Guthaben, dann mindert dieses deinen Bedarf der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete im Monat nach dem Zufluss des Guthabens.

Ein Guthaben könnte man nur dann behalten bzw.zumindest einen Teil davon, wenn die KDU - nicht angemessen sind und das Jobcenter die tatsächlich zu zahlende KDU - nicht mehr anerkennt und bei Bedarf nur noch die angemessene KDU - zahlt bzw.bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt und man den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen selber zuzahlt.

Dann kann man den selber gezahlten Anteil erst einmal vom Guthaben abziehen, bevor dann ggf.ein Überschuss angerechnet werden dürfte.

Mal ein Beispiel :

Deine KDU - würde nicht angemessen sein und du hast für das ganze Jahr 2019 eine Zuzahlung von monatlich 50 € geleistet, dann würdest du 600 € selber gezahlt haben, dann könntest du dieses Guthaben zu 100 % behalten, weil es unter der eigenen Zuzahlung liegen würde.

Nein.


Gundili59 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 15:44

Siehe mein obiger Kommentar

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Da das amt deine miete zahlt muss du alles Dan dem amt geben! Was ein + ist außerdem sind das nicht nur die Heizkosten sondern alle Nebenkosten!

Also nein du darfst davon nichts behalten!


Gundili59 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 15:40

Nicht ganz richtig lieber "herakles3000". Ich habe nur gefragt da ich nicht weiß ob sich etwas Neues ergeben hat. Denn vor 2 Jahren hatte ich 600.- Guthaben und durfte nach vielem hin und her 400.- behalten! Letztes Jahr durfte ich von 648.- Guthaben nach langem Kampf - hier ging es um die Höhe der vom Amt gezahlten Heizkosten 298.- behalten! Sieht nach einem neuen Kampf aus!?

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lies mal folgenden link, dann brauch ich es nicht zu schreiben

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/nebenkostenrueckzahlung-hartz-4/

kurz: nein, darfst du nicht behalten.

'Das Amt' wird früher oder später diese Abrechnung von dir einfordern, und eine Rückzahlung verlangen, oder ggf. mit laufenden Leistungen verrechnen ( was eher selten der Fall ist )

Allerdings bist du verpflichtet, jeglichen 'Zufluss' umgehend zu melden.


Gundili59 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 16:58

Wie ich schon in einem Kommentar geschrieben habe ist es nicht richtig zu sagen > NEIN. Nach meinen Recherchen im letzten Jahr, und da hab ich das Geld zum größten Teil behalten können, werden hier die tatsächlichen mit den anerkannten Zahlungen verglichen oder so ähnlich. Hat das Amt hieraus keine Überzahlung geleistet und fordert daher nichts zurück kann man das Guthaben (aus den Heizkosten) behalten da man sich das ja "am Mund abgespart" hat. So ist das hoffentlich auch dieses Jahr. Werde Euch berichten.

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Jogi57L  12.09.2020, 17:23
@Gundili59

Danke für deine Bereitschaft zu berichten. Während meiner H4 Zeit musste ich es immer zurückerstatten

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