Betriebskostenguthaben bei Hartz 4 behalten?
In meiner neuen, aktuellen, Nebenkostenabrechnung ergibt sich ein Guthaben von 385,77 €. Ergibt sich aus 459,80 Guthaben minus 74,03 Betriebskostennachzahlung. Nach Bescheid vom Amt zahlt dieses für die Heizung 1363,32 Euro (12 x 113,61) Die Heizkosten betrugen "nur" 1327,00 €. Darf ich das Guthaben behalten?
6 Antworten
Das Jobcenter übernimmt ja nicht nur die Heizkosten, dazu kommen ja auch noch die kalten Neben / Betriebskosten und die Grundmiete die du zahlen musst und bei Bedarf Regelleistung für den Lebensunterhalt + KV - Beitrag.
Ergibt sich aus einer BK - Abrechnung ein Guthaben, dann mindert dieses deinen Bedarf der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete im Monat nach dem Zufluss des Guthabens.
Ein Guthaben könnte man nur dann behalten bzw.zumindest einen Teil davon, wenn die KDU - nicht angemessen sind und das Jobcenter die tatsächlich zu zahlende KDU - nicht mehr anerkennt und bei Bedarf nur noch die angemessene KDU - zahlt bzw.bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt und man den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen selber zuzahlt.
Dann kann man den selber gezahlten Anteil erst einmal vom Guthaben abziehen, bevor dann ggf.ein Überschuss angerechnet werden dürfte.
Mal ein Beispiel :
Deine KDU - würde nicht angemessen sein und du hast für das ganze Jahr 2019 eine Zuzahlung von monatlich 50 € geleistet, dann würdest du 600 € selber gezahlt haben, dann könntest du dieses Guthaben zu 100 % behalten, weil es unter der eigenen Zuzahlung liegen würde.
Nein.
Wie ergibt sich dieses Guthaben inhöhe von 385,77€ ?
du schreibst das Jobcenter zahlte 1.363,32€. Verbraucht wurden nur 1.327,00€.
demzufolge ist das Guthaben doch nur bei 36,32€ ??
Fehler von mir > Die Vorauszahlung beläuft sich fürs Jahr auf 1712,77 minus 1327.- Verbrauch ergibt das Guthaben.
lies mal folgenden link, dann brauch ich es nicht zu schreiben
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/nebenkostenrueckzahlung-hartz-4/
kurz: nein, darfst du nicht behalten.
'Das Amt' wird früher oder später diese Abrechnung von dir einfordern, und eine Rückzahlung verlangen, oder ggf. mit laufenden Leistungen verrechnen ( was eher selten der Fall ist )
Allerdings bist du verpflichtet, jeglichen 'Zufluss' umgehend zu melden.
Danke für deine Bereitschaft zu berichten. Während meiner H4 Zeit musste ich es immer zurückerstatten
Darf ich das Guthaben behalten?
Sofern es sich nicht um Haushaltsstrom handelt, grundsätzlich Nein. Weil das Jobcenter die Nebenkosten, insbesondere hier die Heizkosten, ja auch bezahlt. Demzufolge gehören Erstattungen grundsätzlich dem Jobcenter.
Wie ich schon in einem Kommentar geschrieben habe ist es nicht richtig zu sagen > NEIN. Nach meinen Recherchen im letzten Jahr, und da hab ich das Geld zum größten Teil behalten können, werden hier die tatsächlichen mit den anerkannten Zahlungen verglichen oder so ähnlich. Hat das Amt hieraus keine Überzahlung geleistet und fordert daher nichts zurück kann man das Guthaben (aus den Heizkosten) behalten da man sich das ja "am Mund abgespart" hat. So ist das hoffentlich auch dieses Jahr. Werde Euch berichten.