Wieviel Nebenkosten zurück zahlen?

4 Antworten

Wenn Du aktuell (zum Zeitpunkt der Ersatttung) im Leistungsbezug bist, wird es in voller Höhe angerechnet.

Bist Du aktuell nicht im Leistungsbezug, braucht auch nichts erstattet werden.

Es gilt das Zuflußprinzip.

Du musst soviel zahlen wie du in diesen Tagen bekommen hast


Audrinacat 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 18:05

Warum, ich habe doch 6 Monate selber Miete gezahlt und muss doch davon was zurùck bekommen?

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nurtest321  19.05.2022, 18:06
@Audrinacat

Die Frage ist viel zu ungenau gestellt falls du meinst das du die miete vom amt in der zeit gezahlt bekommen hättest dann nein sie zahlt dir nichts zurück

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Es gilt hier alleine das Zuflussprinzip !

Auch wenn Du 2021 gar nicht im Leistungsbezug gewesen wärst, würde das Guthaben aus einer BK - Abrechnung voll auf deinen Bedarf der Warmmiete angerechnet.

Im Gegenzug würde das Jobcenter auch eine BK - Nachzahlung übernehmen müssen, wenn dir diese im Leistungsbezug zugeht bzw.im Monat der Antragstellung.

Wenn sich das Guthaben nur auf deine Warmmiete bezieht, also auf Abschläge für Nebenkosten und Heizkosten, dann werden diese 300 Euro voll angerechnet.

Die Anrechnung darf frühstens im Monat nach dem Zufluss erfolgen und dann im Regelfall mit max. 10 % vom maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 449 Euro bei z.B.einem Single.

Dann würden max. 44,90 Euro pro Monat von der Warmmiete abgezogen.


Audrinacat 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 18:45

Es ist eine Gutschrift bzw Rückerstattung der von mir gezahlten vollen Miete. Hätte die WG eine niedrige re Miete veranschlagt, wäre es ja auch zu keiner Ùberzahlung gekommen. Eine Rückerstattung ist meiner Meinung nach kein Einkommen.

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isomatte  19.05.2022, 18:57
@Audrinacat

Doch ist sie, auch wenn es dir nicht gefällt.

Würde das ein Guthaben von Abschlag für normalen Haushaltsstrom sein, dann würde es nicht zur Anrechnung kommen, da der Abschlag für normalen Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.

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Audrinacat 
Beitragsersteller
 22.05.2022, 20:52
@isomatte

Die 500€ Miete habe ich doch auch von meinem nur 800 bis 1000€ Einkommen gezahlt, da ich sparsam war u nicht viel verbraucht habe, hab ich davon was zurùck bekommen. Umgekehrt hätte ich eine Nachzahlung, würde das Amt dafür ja auch nicht aufkommen, weil ich bei Entstehung der Nachzahlung nicht im Leistungsbezug war.

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isomatte  22.05.2022, 21:23
@Audrinacat

Ich habe es dir schon erklärt, es spielt keine Rolle was Du selber gezahlt hast oder nicht, entscheidet ist der Zufluss des Guthabens aus der BK - Abrechnung.

Geht dir diese im Leistungsbezug zu oder im Monat der Antragstellung, dann wird diese mindernd auf den Bedarf der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom angerechnet.

Sicher würde das Jobcenter dann auch eine Nachzahlung übernehmen müssen, auch wenn Du für den Zeitraum der Abrechnung nicht im Leistungsbezug warst, entscheident wäre dann der Zufluss der Abrechnung.

Diese müsste dann im Leistungsbezug zugehen bzw.im Monat der Antragstellung.

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Wenn Du im Mai 2022, als das Guthaben kam, im Leistungsbezug warst/bist, mußt Du meiner Meinung nach komplett zurückzahlen.


Audrinacat 
Beitragsersteller
 22.05.2022, 20:55

Ich verdiene selber Geld, bekomme nur eine paar € Aufstockung

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Agamemnon712  23.05.2022, 06:28
@Audrinacat

Also bist Du im Leistunsgbezug = Du mußt erstatten.

Googel' mal nach Zuflußprinzip.

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