Nebenkosten Guthaben, nach Hartz 4?

4 Antworten

Wenn es sich nur um ein Guthaben aus einem Jahr handeln würde und du dieses außerhalb des Leistungsbezuges bekommst, dann wäre es ein klares JA, es würde dir also auf jeden Fall zustehen.

Denn im Umkehrschluss würde das Jobcenter ja auch keine BK - Nachzahlung außerhalb des Leistungsbezuges übernehmen, nur weil diese Nachzahlung aus einer Zeit im Leistungsbezug stammen würde.

Ich sehe hier ein Problem weil es sich bei dir um eine Nachzahlung von 4 Jahren handelt !

War bzw.ist das dem Jobcenter mit der Klage denn bekannt gewesen und was haben sie denn wegen den Abrechnungen aus diesen anderen 3 Jahren gesagt, hast du die Abrechnungen überhaupt erhalten und wenn ja, ging daraus hervor das es ein Guthaben gab ?


Stiftzahn 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 08:33

Also wenn ich jetzt ne Nachzahlung hätte aus dem Jahr 2018 und bin aber nicht mehr beim Jobcenter, dann bezahlen die doch nicht meine Nachzahlung. Warum also Guthaben haben wollen.... Hab heute ein termin beim RA... Mal schauen

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isomatte  30.07.2019, 09:38
@Stiftzahn

Korrekt, habe ich ja auch so geschrieben, wenn du eine BK - Nachzahlung außerhalb des Leistungsbezuges bekommst, dann zahlst du diese selber, obwohl die Nachzahlung zumindest teilweise im Leistungsbezug entstanden ist.

Deshalb habe ich ja auch geschrieben das es bei einem Guthaben aus einem Jahr kein Problem wäre, wenn dir dieses außerhalb des Leistungsbezuges zugehen würde, dass wäre dann auf jeden Fall deine gewesen.

Hier geht es ja aber nicht nur um 1, sondern um 4 Jahre, für die du dann eine Nachzahlung erhalten würdest bzw.erhältst, deshalb könnte das dann zumindest teilweise zum Problem werden, deshalb habe ich ja auch die Fragen gestellt die du leider nicht beantwortet hast.

Denn ich kann mir nicht vorstellen dass das Jobcenter keine Kenntnis von der Klage hatte, denn wenn dir z.B. im Leistungsbezug Guthaben aus einer BK - Abrechnung zufließt, dann wird diese ja im Normalfall im Monat nach dem Zufluss auf die zustehenden Kosten der Unterkunft angerechnet.

Nur ging das ja in deinem Fall nicht, deshalb wird es hier wahrscheinlich zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, aber da wird dich dein Anwalt schon aufklären.

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isomatte  30.07.2019, 15:46
@isomatte

Wie lange warst du denn vorher schon im Leistungsbezug ?

Wenn deine berechtigte Forderung gehen den Vermieter schon min.im Monat vor dem Leistungsbezug bestanden hat, dann müsste diese Forderung normalerweise zum Vermögen gezählt werden.

Solltest du insgesamt mit dieser Zahlung dann nicht über dein dir zustehendes ALG - 2 Schonvermögen kommen, dann dürfte das eigentlich nicht angerechnet werden.

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Wenn Du Dich beim JC freiwillig meldest, wirst Du nachträglich noch "Kunde des Jahres".


Stiftzahn 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 08:34

😂

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normalerweise nicht da die ARGE diese damals finanziert hatte also ihr Geld ist