Betreuungsunterhalt Kind ?
Guten Tag an alle,
bin ich als Vater verpflichtet „Betreuungsunterhalt“ zu zahlen ? Oder kann ich diese Zahlung ablehnen.
weiß jemand, wie das mit der Erstausstattung des Babys ist? Bin ich als Unterhaltspflichtiger Vater verpflichtet 1000,00€ An die Kindsmutter zu zahlen?
2 Antworten
Die Kindsmutter hat einen rechtlichen Anspruch auf den Betreuungsunterhalt. Wenn du also leistungsfähig bist und sie diesen Betreuungsunterhalt einfordert, dann kannst du das nicht ablehnen!
Und auch an der Erstausstattung hast du dich zu beteiligen.
Der Betreuungsunterhalt ist in der Regel bis zum dritten Lebensjahr des Kindes fällig. Ggf. auch darüber hinaus.
Wenn die Kindsmutter wegen eines Babys nicht arbeiten gehen kann, musst du Bertreuungsunterhalt leisten. Denn du warst ja an der Ursache mit beteiligt. Wenn das Kleine aus dem Gröbsten raus ist, dann ist nur noch Unterhalt für das Kind fällig. Das aber ziemlich lange.
Man kann fälligen Unterhalt nicht einfach ablehnen, das wäre ja wohl zu einfach. Wenn du finanziell dazu in der Lage bist, hast du den auch zu leisten.
was passiert wenn ich nicht zahle? Ich habe ja trotzdem Umgangsrecht
Kommt drauf an was die Mutter dann macht. Entweder sie nimmt es so hin, oder sie verklagt dich auf Zahlung des Unterhalts.
und dann bleibt sie auf die Anwaltskosten hängen. Das Kind darf sie mir nicht vorenthalten. Das Kind hat ja ein Recht den Vater zu sehen und das darf sie mir nicht vorenthalten.
Dann leistet das Amt Unterhaltsvorschuss und du kriegst eine Unterhaltspfändung auf den Hals und hier sind die Freibeträge verdammt niedrig.
Darum geht es doch gar nicht ob sie dir das Kind vorenthalten darf.
Du wolltest wissen ob du es einfach ablehnen kannst Unterhalt zu zahlen, das kannst du NICHT.
Worauf willst du eigentlich hinaus ?
ich verstehe nicht, warum ich Unterhalt zahlen muss. Ich will doch einfach nur den Umgang zum Kind und dafür sollte ich doch nicht zahlen. Oder warum ich mich für die Erstausstattung mitbeteiligen müsste. Vielleicht will ich ja auch bei meiner Wohnung extra ein Kinderzimmer einrichten und verwende da auch mein eigenes Geld für die Ausstattung. Warum müsste ich mich dann bei ihr beteiligen
Und wenn ich nicht zahle , dann heißt es , dass ich das Kind nicht sehen darf.
Weil es durch die Düsseldorfer Tabelle so vorgesehen wird, die von allen Gerichten bei der Unterhaltsbemessung angewendet wird.
Du missachtest, dass die Erziehung eines Kindes nicht mit einem "Umgang" alle zwei Wochen erledigt ist, sondern für die Mutter sehr viel Zeit (=Arbeitszeit), Energie und Geld bindet.
Ein Kind ist zwar etwas wunderbares, aber es zieht sich nicht von alleine groß. Das kostet!
Es gibt ja Tagesmütter etc wo sie wieder arbeiten kann oder Jugendamt hilft da ja oder
Du kommst als Vater aus der Unterhaltsnummer nicht heraus, weil Vater Staat nur dann einspringt, wenn Vater leiblich nicht zahlen kann.
Sie würde 1 bis 2 Jahre in Elternzeit gehen und Teilzeit arbeiten gehen wollen . Während dieser Zeit bekommt sie Elterngeld. Also muss ich für ihr Elternzeit diesen Betreuungsunterhalt zahlen ? Kann ich diesen auch ablehnen